News Das Gemeindevermittlungsamt stellt sich vor 5. Mai 2014

Gemeindevermittlungsamt

Wem kommt das bekannt vor: Man ärgert sich schon länger über Lärm oder Bäume, deren Äste auf das eigene Grundstück ragen. Es fällt aber schwer, deswegen vor Gericht zu ziehen, weil die gute Nachbarschaft aufrechterhalten werden soll. Was ist nun zu tun? Das Gemeindevermittlungsamt ist genau die richtige Stelle für solche Anliegen. Dort kann unbürokratisch und ohne Anwaltskosten eine Lösung gefunden werden.

Gemeindevermittlungsämter sind in Vorarlberg schon seit 1869 eingerichtet. Die Mitglieder des Lustenauer Gemeindevermittlungsamtes – Oskar Bösch als Obmann, Willi Gross und Otmar Holzer als Mitglieder sowie Dr. Walter Bösch als Ersatzmann – wurden im Oktober 2013 für eine fünfjährige Amtsperiode angelobt.

Was macht das Gemeindevermittlungsamt?

Das Gemeindevermittlungsamt ist als Stelle eingesetzt, bei der Vergleiche zwischen BürgerInnen in Bürgerlichen Rechtssachen abgeschlossen werden können. Die Themen reichen vom Nachbarschaftsstreit bis hin zu Geldforderungen aus Verträgen. Auch Ehrenbeleidigungssachen können an dieser Stelle außergerichtlich geklärt werden. Der erste Ansprechpartner für die Anliegen der Lustenauerinnen und Lustenauer ist Gemeindesekretär Dr. Eugen Kanonier. Vergleiche, die beim Gemeindevermittlungsamt geschlossen wurden, haben die gleichen Wirkungen wie gerichtliche Vergleiche und sind genauso vollstreckbar. Es dürfen aber keine Protokolle über die Vergleiche aufgenommen werden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Tritt ein Problem auf, kann man sich an Gemeindesekretär Dr. Kanonier wenden. Dieser entscheidet, ob das Amt in dieser Rechtssache zuständig ist. Ist die Zuständigkeit geklärt, wird eine Sitzung des Vermittlungsamtes einberufen, bei der die Rechtssache im Beisein der Parteien gütlich geklärt werden soll. Obwohl diese Stelle kostenlos in Anspruch genommen werden kann, sind die Ergebnisse die gleichen, wie bei gerichtlich abgeschlossenen Vergleichen. „Wurden früher immer wieder Fälle beim Gemeindevermittlungsamt vorgebracht, geht man heute lieber gleich zu einem Anwalt“, so Obmann Oskar Bösch abschließend. „Dabei ist das Vermittlungsamt kostenlos und die Fälle werden mit Hausverstand beurteilt.“

Gemeindevermittlungsamt

Kontakt: Dr. Eugen Kanonier, +43 5577 8181-102
Aufgaben: Vergleiche in Bürgerlichen Rechtssachen und Sühneversuche in Ehrenbeleidigungssachen
Mitglieder: Oskar Bösch (Obmann), Willi Gross, Otmar Holzer und Dr. Walter Bösch
Kosten: keine