Kanalanschluss

Kanalanschluss

Das öffentliche Kanalnetz in Lustenau ist fertig. Die Abwässer werden meist getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser abgeleitet. Es gibt aber auch Gebiete mit Mischsystem. Eine gesicherte Abwasserbeseitigung ist eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung.

In der Tiefbauabteilung des Bauamtes erhalten Sie Auskünfte über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten für ihr geplantes Bauvorhaben.

Im Einzugsbereich der öffentlichen Kanalisation besteht grundsätzlich Anschlusspflicht.

Was ich sonst noch beachten muss

Die Kanalordnung der Marktgemeinde Lustenau gilt als verbindlich.

Herstellung des Kanalanschlusses: Jeder Gebäudeeigentümer ist für die Herstellung des Anschlusskanals, das heißt für die Verbindung vom Haus zum öffentlichen Kanal, selbst zuständig.

Was es kostet

  • Einmaliger Anschlussbeitrag
    Für die meisten Einfamilienhäuser beträgt der Anschlussbeitrag je nach Größe des Gebäudes etwa 4.000,- bis 5.500,- Euro.
  • Einmaliger Erschließungsbeitrag
    Der Erschließungsbeitrag beträgt 0,9075 Euro (Stand 01.01.2020) pro m² Grundstücksfläche. Dabei ist es unerheblich, ob das Grundstück bebaut ist. Die Vorschreibung geht an die grundbücherlichen Grundstückseigentümer.
  • Kanalbenützungsgebühr
    Die Rechnung für Kanal und Wasser wird Ihnen vierteljährlich von der Gemeinde zugestellt. Grundlage für diese Berechnung ist der Wasserverbrauch gemäß Wasserzähler.
Robert Prochazka
T +43 5577 8181-5502 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1