Namensänderung

Zum gemeinsamen Familiennamen können die Verlobten oder Ehegatten einen ihrer Namen bestimmen. Wird ein aus mehreren voneinander getrennten oder durch einen Bindestrich verbundenen Teilen bestehender Name herangezogen, so können der gesamte Name oder dessen Teile verwendet werden. Sie können auch einen aus den Familiennamen beider gebildeten Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen; dabei dürfen sie insgesamt zwei Teile dieser Namen verwenden.

Jener Ehegatte, dessen Familienname nicht gemeinsamer Familienname ist, kann bereits vor der Eheschließung bestimmen, dass er einen aus dem gemeinsamen Familiennamen und seinem Familiennamen gebildeten Doppelnamen führt, sofern nicht der gemeinsame Familienname bereits aus mehreren Teilen besteht; auch darf der Ehegatte, dessen Familienname aus mehreren Teilen besteht, nur einen dieser Teile verwenden.

Ein Doppelname ist durch einen Bindestrich zwischen dessen Teilen zu trennen.

Beispiel:

  • Herr Müller heiratet Frau Berger. Beide vereinbaren, dass der Ehemann den Familiennamen Müller behält, die Ehefrau einen Doppelnamen entweder Müller-Berger oder Berger-Müller wählt. Die Kinder können auch den Doppelnamen führen.
  • Herr Müller heiratet Frau Berger. Beide vereinbaren, dass sie einen aus ihren Namen gebildeten Doppelnamen führen. Sie können dabei zwischen Müller-Berger und Berger-Müller wählen.
  • Herr Müller-Zepelin heiratet Frau Berger. Gemeinsamer Familienname soll Müller-Zepelin sein. Da ein Doppelname nur aus zwei Teilen bestehen darf, kann der Familienname Berger nicht angehängt oder vorangestellt werden.
  • Herr Müller-Zepelin heiratet Frau Berger-Mayer. Gemeinsamer Familienname soll Zepelin sein. Herr Müller-Zepelin heißt künftig Zepelin. Frau Berger-Mayer kann künftig Zepelin-Berger, Berger-Zepelin, Zepelin-Mayer oder Mayer-Zepelin heißen.
  • Herr Müller-Zepelin heiratet Frau Berger-Mayer. Beide vereinbaren, dass sie einen aus ihren Namen gebildeten (gemeinsamen) Namen führen. Dabei können sie einen beliebigen Doppelnamen aus den Namensteilen "Müller", "Zepelin", "Berger" und "Mayer" bilden (z.B. Müller-Mayer; Zepelin-Berger, Mayer-Zepelin usw.).

Wiederannahme eines früheren Familiennamens

Möchten Sie nach einer rechtskräftigen Scheidung einen früheren Familiennamen wieder annehmen, dann können Sie diesen Antrag bei jedem Standesamt in Österreich stellen.

Nähere Auskünfte zur Namensführung von Ehegatten und Kindern erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Standesamtes.

Bitte beachten

Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde. Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das Standesamt Lustenau.

Jürgen Peter Abteilungsleiter
T +43 5577 8181-3101 E-Mail senden

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Rebekka Gratzer-Konstantinidis
T +43 5577 8181-3102 E-Mail senden

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