04.03.2013

Am Donnerstagabend, den 28. Februar, tagte die Lustenauer Gemeindevertretung. Unter anderem wurde über die Anpassung der Abfallabfuhrverordnung und der Abfallgebührenverordnung abgestimmt.
Abfallabgabe neu verordnet
Bürgermeister Dr. Kurt Fischer betonte, dass viele der Bestimmungen, die in die Abfallabfuhrordnung eigearbeitet wurden, bereits seit Oktober 2011 in Kraft sind, wie etwa die Abgabe von größerem Sperrmüll im Altstoffsammelzentrum der Firma Häusle. 3 m³ können im ASZ Königswiesen abgegeben werden, in der alten Abfallabfuhrverordnung war es noch 1 m³. Neben dieser Anpassung wurde in die neu beschlossene Abfallabfuhrverordnung auch die Altpapier-Sammlung bei Wohnanlagen aufgenommen. Seit über 10 Jahren werden Wohnanlagen ab fünf Wohneinheiten mit einem eigenen Papierbehälter ausgestattet, dadurch werden die Altpapier-Container bei den Sammelstellen entlastet. Ältere Wohnanlagen, die bislang damit noch nicht ausgestattet sind, werden nachgerüstet. Die 36 Gemeindevertreter stimmten der Anpassung der Abfallabfuhrverordnung einhellig zu.
Neues Abfallgebührensystem
Neben der Abfallabfuhrverordnung wurde auch die Abfallgebührenverordnung angepasst. Der Service für die BürgerInnen wird dadurch erhöht und die MitarbeiterInnen der Verwaltung entlastet. Im neuen System werden Haushalte in Einpersonen- oder Zwei- und Mehrpersonenhaushalte eingeteilt. Die Gebühr wird dementsprechend berechnet. An der Höhe der Abfallgrundgebühr ändert sich durch das neue System nichts, am Kontingent an Abfallsäcken jedoch schon. Die Vorschreibung einer personenbezogenen Abfallgrundgebühr – inklusive Basispaket mit Restabfallsäcken – beläuft sich für Einpersonenhaushalte dieses Jahr auf 120 Liter Abfall (6 x 20 l Restabfallsäcke), für Zwei- und Mehrpersonen-Haushalte auf 240 l (6 x 40 l). Mit der Abfall-Grundgebühr werden die laufenden Abfallkosten gedeckt, wie etwa die Altstoffentsorgung, die Altpapiersammlung der Vereine, die Anschaffung neuer Sammelcontainer, das Errichten neuer Sammelinseln, die Sperrmüllentsorgung, Verwaltungskosten und noch vieles mehr.
Vom Hol- zum Bringsystem
Mit der Umstellung des Abfallgebührensystems ändert sich auch die Organisation der Pflichtsackausgabe. Sie wird sich vom Hol- zum Bringsystem wandeln und dadurch der Service für Lustenaus Einwohner wesentlich verbessert. Die Abfallsäcke müssen nicht mehr im Gemeindeamt abgeholt werden, sondern werden direkt an die Haus- oder Wohnungstür zugestellt. Ein Anpassen der Pflichtsackausgabe wurde deshalb initiiert, weil dringend eine Verwaltungsvereinfachung benötigt wurde. Durch die Umstellung kann in Zukunft auch eine finanziell stabile Abfallgrundgebühr gewährleistet werden.
Bioabfallsäcke weiterhin erhältlich
Weg fällt beim neuen Abfallgebührensystem die Ausgabe von Bioabfallsäcken. Sie sind im Pflichtsack-Kontingent nicht mehr vorgesehen. Das Trennen des Biomülls ist jedoch weiterhin verpflichtend und Bioabfallsäcke sowohl im Bürgerservice des Rathauses als auch im Handel erhältlich. Wohnanlagen ab fünf Wohnungen sind bereits großteils mit Bio-Tonnen ausgestattet. Fast die Hälfte der Bewohner ist damit bereits an die Biopflichttonne angebunden, die Pflichtabnahme entfällt deshalb.
Mehr Rollen für Kunststoffabfälle
Nicht in der Gebührenverordnung enthalten ist das Kontingent für Kunststoffverpackungsabfälle. Doch auch hier entsteht für Lustenaus BürgerInnen ein Vorteil, denn die Ausgabe an Rollen verdoppelt sich nahezu. Einpersonenhaushalte erhalten ab sofort 2 Rollen, ein Zweipersonenhaushalt 3 Rollen, ein Dreipersonenhaushalt 5 und ein Vierpersonenhaushalt 6 Rollen. Die Erstzuteilungsmengen an Gratis-Gelben-Säcken hat sich damit stark erhöht, die Nachausgabe kann verringert werden. Das Kontingent für die Kunststoffverpackungsabfälle wird ebenfalls bei der Hauszustellung mitgeliefert. Das Pflichtabfallsackkontingent wird im Zeitraum zwischen 2. April und 15. Mai an die Haushalte zugestellt. Bei Nichtzustellbarkeit wird ein Brief hinterlassen, der den Abholschein für die zustehenden Abfall- und gelben Säcke enthält. Sie können damit im Gemeindeamt abgeholt werden.
Vorteile für Bürger und Verwaltung
Bürgermeister Dr. Kurt Fischer zur Anpassung der Abfallgebührenverordnung: „Bisher mussten die LustenauerInnen ihre Pflichtabfallsäcke im Foyer des Rathauses abholen. Dieses Prozedere wollten wir durch eine bürgerfreundliche Alternative ersetzen und zusätzlich eine Verwaltungsvereinfachung bewirken. Die Zustellung ist ein großer Fortschritt in Richtung Bürgerservice.“ Auch Umweltgemeinderätin Christine Vetter betonte die Vorteile des neuen Systems: „Wir haben 9000 Haushalte, wenn nur 400 nicht zugestellt werden können, ist die Verwaltungseinfachung trotzdem enorm.“ Dem Antrag auf Anpassung der Abfallgebührenverordnung wurde am Donnerstagabend einhellig zugestimmt.
Aktueller Stand Projekt „RHESI“
Bürgermeister Kurt Fischer berichtete in der 24. Gemeindevertretungssitzung auch über den Stand des Projekts „RHESI“. Die Trinkwasserversorgung sei für Lustenau existentiell, ebenso jedoch hat der Hochwasserschutz für die Gemeinde hohe Priorität. Aufgrund der Bedenken einiger politischer Verantwortlichen aus den Rheintaler Gemeinden fand im Jänner ein von den Projektverantwortlichen initiiertes Gespräch über die weitere Vorgangsweise statt. Als Sofortmaßnahme wird ein Trinkwasserkonzept erarbeitet, das die Versorgung der Gemeinden nachweislich sicherstellt. Ein Jahr lang nimmt man sich Zeit, um dieses Thema zu prüfen. Dafür muss die Phase der Projektentwicklung verlängert werden.
Entscheidung nicht vor Frühjahr 2014
Die Entwicklung der Bestvariante wird im Rahmen von gemeinsamen Workshops mit den Planern und den Vertretern der Gemeinden stattfinden. Damit wird der direkte Austausch gewährleistet. Anschließend sollen auf der Basis von umfassenden Entscheidungsgrundlagen die Länder Österreich und Schweiz über eine Bestvariante entscheiden, die dann weiter in die Detailplanung und in das Bewilligungsverfahren geht. Da der Zeitplan durch das in Auftrag gegebene Trinkwasserkonzept um ein Jahr verschoben wird, wird die Entscheidung für eine Planungsvariante nicht vor dem Frühjahr 2014 fallen. „Für Lustenau ist dieser Aufschub aber keine Verzögerung, sondern eine wichtige Abklärungsphase“, betonte Bürgermeister Kurt Fischer am Donnerstagabend.
Mobil im Rheintal
Unter dem Tagesordnungspunkt „Berichte“ informierte Bürgermeister Dr. Kurt Fischer auch über „Mobil im Rheintal“ und gab einen Überblick über die strategische Planung des Projekts. Das Regionalforum empfiehlt eine Kombination aus Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs und Maßnahmen im Straßennetz, die durch Begleitmaßnahmen (Push & Pull, Güterverkehr) ergänzt werden. Dafür wurden vier Maßnahmenpakete erstellt, sie betreffen die Bereiche öffentlicher Verkehr, Infrastruktur, kurz- bis mittelfristige Maßnahmen und Maßnahmen zum weiteren Planungsverfahren.
Strategische Prüfung Verkehr und Trassenentscheidung
Derzeit wird an der strategischen Prüfung des Verkehrs gearbeitet, federführend betraut ist damit das Land Vorarlberg. Nach dieser intensiven Prüfung soll die gesetzliche Verankerung der Netzveränderung stattfinden. Parallel zu diesen Arbeiten laufen derzeit auch vertiefende Untersuchungen zur Vorbereitung der Trassenentscheidung durch die ASFINAG. Es werden viele Analysen gemacht, um die Kosten präzisieren zu können. Die naturschutzrechtliche Risikoabschätzung soll bis Frühjahr 2014 abgeschlossen sein. In weitere Folge geht es an das Vorprojekt, die Trassenentscheidung. Im Anschluss daran wird das Einreichprojekt erstellt und das Behördenverfahren eingeleitet.
Kurzfristige Maßnahmen Lustenau
In Lustenau betreffen die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen aus „Mobil im Rheintal“ die Optimierungen im Bereich des Zollamts Lustenau-Au. Viele Schritte zur Entlastung des Verkehrs in Lustenau wurden bereits 2012 umgesetzt, wie etwa die zusätzliche Vorabfertigung in Wolfurt, der Pilotversuch am Grenzübergang Mäder-Kriessern zur Auffächerung des Schwerverkehrs sowie der Hochstand am Zollamt Au, der seit Jänner 2013 in Betrieb ist.
Änderung des Flächenwidmungsplanes
In der Gemeindevertretungssitzung wurde auch über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes abgestimmt. Ein Teil der Fläche im ehemaligen Forster-Rohner-Areal in der Dornbirner Straße, das im Besitz der Gemeinde ist, soll künftig nachgenutzt werden können. Die Fläche in der Größe von 600 m² ist für ein Sozialprojekt der Caritas, für „Carla Möbel Lustenau“, angedacht. Dem Antrag zum Entwurf wurde von allen 36 Gemeindevertretern zugestimmt. In der nächsten Gemeindevertretung wird der Antrag voraussichtlich zur Beschlussfassung vorgelegt.
Errichtung von Wohnstraßen
Auf Antrag der SPÖ stand Donnerstagabend der Punkt „Errichtung von Wohnstraßen“ auf der Tagesordnung. Das Verkehrskonzept der Marktgemeinde Lustenau sieht vor, verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen und die Wohnqualität zu heben. Das Einrichten von Wohnstraßen würde dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, denn sie dürfen nur zum Zu- und Abfahren mit Schrittgeschwindigkeit, nicht aber zum Durchfahren mit KFZ benützt werden. Außerdem bieten Wohnstraßen Platz für Kinder zum Radfahren und Spielen. Die SPÖ sprach sich in der Gemeindevertretungssitzung dafür aus, den Bedarf an Wohnstraßen zu erheben, ein Umsetzungskonzept zu erstellen und hiervon jährlich der Gemeindevertretung zu berichten.
Lebensqualität heben
Dr. Walter Bösch führte aus: „Wohnstraßen heben die Lebensqualität und Umweltqualität. Es muss etwas getan werden, dass die Luftqualität verbessert wird.“ Bürgermeister Kurt Fischer brachte den Vorschlag ein, dass von der SPÖ geforderte Konzept zur Errichtung von Wohnstraßen an eine Untersuchung zum Thema „Tempo 30-Zonen“ anzuhängen, die derzeit erarbeitet wird. Dem Antrag wurde einhellig zugestimmt.
Veränderung der Grundwasserstände
Die Freiheitlichen stellten am Donnerstagabend den Antrag zur Prüfung der Frage, inwieweit sich die zu erwartenden Veränderungen von Grundwasserständen in Lustenau – aufgrund der Rheinregulierungsmaßnahmen – auf die Bodenbeschaffenheit auswirken. Auch, ob mögliche Folgeschäden für die Gemeinde entstehen können, war Teil ihrer Anfrage. Ein Experte möge mit der Prüfung beauftragt werden. Wie Bürgermeister Dr. Kurt Fischer bereits zu Beginn der Sitzung ausführte, wird derzeit ein Trinkwasserkonzept im Zuge des Projekts „RHESI“ erstellt. Im Auftrag inkludiert sind auch die Prüfung des Grundwassers und die zu erwartenden Veränderungen auf dieses. Zusätzlich zum beauftragten Trinkwasserkonzept der Rheinregulierungsbehörde wird die Gemeinde Lustenau einem externen Experten eine Gegenexpertise in Auftrag geben. Dem Antrag wurde, bis auf eine Gegenstimme der ÖVP, zugestimmt.
Stand Umsetzung Verkehrskonzept
Auch die Grünen stellten Donnerstagabend eine Anfrage und zwar unter anderem, inwieweit die Planungsprinzipien des Verkehrskonzepts schon bei laufenden Verkehrsvorhaben berücksichtigt wurden und ob bereits ein Verkehrsplanungsbüro mit der Begleitung der Umsetzung beauftragt wurde. Bürgermeister Dr. Kurt Fischer belegte in seinen Ausführungen, dass bereits bei sämtlichen Planungen die Prinzipien angewandt werden und verwies auf zahlreich umgesetzte Maßnahmen wie beispielsweise den 1,5 m breiten Gehsteig in der Brändlestraße, die Prüfung der Einführung von Tempo-30-Zonen, die Radverbindung Hasenfeld-Kirchdorf und die Machbarkeitsstudie für die Radwegverbindung über eine Brücke nach Au. Der in der Gemeindevertretung von Bürgermeister Fischer vorgelegte Kurzbericht wird in den nächsten Monaten noch fertig ausgearbeitet und der Gemeindevertretung im Sommer (ein Jahr nach Beschluss) vorgelegt.