Carports, Gartenhäuschen & andere kleine Bauvorhaben
Für bestimmte kleinere Bauvorhaben (wie Carports, Gartenhäuschen, etc.) besteht die Möglichkeit anstelle eines Bauantrages nur eine Bauanzeige einzureichen. Auch der Abbruch eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ist anzeigepflichtig. Vor Beginn der baulichen Maßnahmen muß die Gemeinde diese mit schriftlichem Bescheid freigeben. Anzeigen können formlos oder mittels untenstehendem Formular schriftlich eingereicht werden. Welche Bauvorhaben anzeigepflichtig sind steht im § 19 Baugesetz. Das Bauanzeigeverfahren erfolgt ohne die Einbeziehung von Nachbarn.