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Carports, Gartenhäuschen & andere kleine Bauvorhaben


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Carports, Gartenhäuschen & andere kleine Bauvorhaben

Für bestimmte kleinere Bauvorhaben (wie Carports, Gartenhäuschen, etc.) besteht die Möglichkeit anstelle eines Bauantrages nur eine Bauanzeige einzureichen. Auch der Abbruch eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ist anzeigepflichtig. Vor Beginn der baulichen Maßnahmen muß die Gemeinde diese mit schriftlichem Bescheid freigeben. Anzeigen können formlos oder mittels untenstehendem Formular schriftlich eingereicht werden. Welche Bauvorhaben anzeigepflichtig sind steht im § 19 Baugesetz. Das Bauanzeigeverfahren erfolgt ohne die Einbeziehung von Nachbarn.

An wen wende ich mich

Aufgaben

Sekretariat Bauamt

 

 

Kontaktdaten:

Name: Roswitha Loacker

Telefon:+43 (0)5577 8181-502

Fax:+43 (0)5577 8181-540

E-mail:roswitha.loacker@lustenau.at

Büro:EG-Sekretariat

Gebäude:Bauamt

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

Der Bauanzeige (untenstehendes Formular) sind folgende Unterlagen beizulegen.

Unterlagen nach § 6 Baueingabeverordnung:

  • Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Grundeigentümers
  • die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Pläne
  • Berechnungen und Beschreibungen in dreifacher Ausfertigung
  • Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche

Was kostet es

Jeder Antrag muss in Österreich mit 13,20 Euro vergebührt werden. Zusätzlich fallen bei der Bauanzeige noch 0,4 Promille der geschätzten Baukosten, mindestens 21,90 Euro, und die Bundesabgaben an.

Vergebührung Beilagen: gemäß Gebührengesetz

Abbruchsanzeige: 10,90 Euro

Dokumente & Links