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Förderungen für Neubau, Sanierung & effiziente Energiewirtschaft


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Förderungen für Neubau, Sanierung & effiziente Energiewirtschaft

Das Land Vorarlberg fördert die Schaffung von neuem Wohnraum. Das sogenannte "Landgeld" - ein Landesdarlehen zu günstigen Konditionen -bringt finanzielle Erleichterung für "Hüslibouar". Alle Anträge diesbezüglich müssen bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Vorarlberg eingereicht werden. Das Wohnungsamt der Marktgemeinde Lustenau nimmt gerne ihre Anträge entgegen, überprüft sie und leitet sie an das Land Vorarlberg weiter.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Steuerwesen
  • Wohnbauförderungen
  • Einkauf

Kontaktdaten:

Name: Manfred Grabher

Telefon:+43 (0)5577 8181-408

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:manfred.grabher@lustenau.at

Büro:OG-206

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Neubauförderung

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Vorarlberg den Bau oder Kauf von Eigenheimen, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen. Die Unterstützung erfolgt in Form eines langfristigen Darlehens. Für ökologische Wohnbauten gibt es neben der Regelförderung noch die Fördersätze Ökologie 1 und Ökologie 2. Bewertet werden hier die Bereiche Heizwärmebedarf, ökologische Maßnahmen, Heizung und Warmwasserbereitung.

Althaussanierung

Das Land Vorarlberg unterstützt Sanierungsmaßnahmen mit Zuschüssen für Darlehen oder wahlweise mit einem einmaligen Bargeldbetrag.

Solaranlagen-, Biomasse- und Photovoltaikanlagenförderung

Thermografieaktion
Lustenau ist e5-Gemeinde und führt in diesem Winter wieder eine Thermografieaktion durch. Ein Infrarot-Wärmebild soll Schwachstellen an Gebäuden aufzeigen, die sich drastisch auf die Höhe der Heizkosten auswirken können.

Da es die Thermografieaufnahmen nicht zum Nulltarif gibt, wird die Marktgemeinde Lustenau diesen Winter 20 Aufnahmen finanziell unterstützen. Den Teilnehmern bleibt ein Selbstbehalt von 50,- Euro bei Gebäuden mit ein bis vier Wohnungen und 80,- Euro bei Gebäuden mit fünf bis acht Wohnungen. Inbegriffen ist auch eine kurze Energieberatung vor Ort.

Die Anmeldung zur Thermografieaktion kann jeden Dienstag bei der Energieberatungsstelle im Bauamt, UG Raum 2, erfolgen. Die Aktion läuft bis Ende Februar 2011.

Solaranlagenförderung
Den Umstieg auf die Solarenergie fördert das Land mit einem einmaligen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss. Die Überprüfung und Weiterleitung dieser Anträge erfolgt ausschließlich über die Gemeinde Lustenau.
Die Gemeinde Lustenau unterstützt den Einbau von Solaranlagen bei Eigenheimen (max. zwei Wohnungen) und Reihenhäusern (dezentrale Anlagen) mit zusätzlichen 25% der Landesförderung.

Biomasseförderung
Mit Biomasseheizungen wird Energie effizient eingesetzt und eingespart. Wenn Sie mit Biomasse heizen, unterstützt Sie die Gemeinde mit einer zusätzlichen Förderung zur Landesförderung.

Was ist förderbar?
Neubau
Alle Biomasseheizanlagen im Neubau, die nach den Richtlinien des Landes für Kleinanlagen vom 01.01.07) errichtet wurden, erhalten pauschal Euro 500.-.
Das sind:
• Stückholzheizung mit Pufferspeicher
• Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung u. alleiniges Heizsystem
• Kachelöfen und Kaminöfen als Einzelöfen u. alleiniges Heizsystem
• Automatische Hackschnitzelanlage
• Automatische Pellets-Heizanlage

Zusätzlich werden bei Micronetzwerken für jedes zusätzlich angeschlossene Gebäude Euro 200.- gefördert.

Altbau (Gebäude über 10 Jahre)
Alte Heizanlagen, die durch eine neue Biomasseheizanlage ( nach den Richtlinien des Landes für Kleinanlagen vom 1.1.2007) ersetzt werden, bekommen pauschal Euro 1200.- .
Das sind:
• Stückholzheizung mit Pufferspeicher
• Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung u. alleiniges Heizsystem
• Kachelöfen und Kaminöfen als Einzelöfen u. alleiniges Heizsystem
• Automatische Hackschnitzelanlage
• Automatische Pellets-Heizanlage

Zusätzlich werden bei Micronetzwerken für jedes zusätzlich angeschlossene Gebäude Euro 200.- gefördert.
Weiters wir durch die Gemeinde beim Altbau ein Beratungsscheck (Übernahme der Schutzgebühr von 50 Euro) für eine neutrale Vorortberatung durch das Energieinstitut ausgegeben. Wichtig! Die Vorortberatung muss vor dem Heizungstausch durchgeführt werden und ist Voraussetzung für die Förderung durch die Gemeinde. Wird der Beratungsscheck nicht in Anspruch genommen, werden nur Pauschal Euro 500.- gefördert.

Photovoltaikanlagen
Die Gemeinde Lustenau unterstützt die Installation einer Photovoltaikanlage bis max. 5 kWp mit 25 % der Landesförderung. Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer kostenlosen Stromsparberatung und die Zusage der Landesförderung.

Dokumente & Links