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Bei Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind, muss vor Benützung des Gebäudes die Fertigstellung an das Bauamt gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bauvollendung schriftlich erfolgen. Sie können dafür das untenstehende Formular verwenden.

An wen wende ich mich

Aufgaben

Sekretariat Bauamt

 

 

Kontaktdaten:

Name: Roswitha Loacker

Telefon:+43 (0)5577 8181-502

Fax:+43 (0)5577 8181-540

E-mail:roswitha.loacker@lustenau.at

Büro:EG-Sekretariat

Gebäude:Bauamt

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

Die in der Baubewilligung angeführten Befunde bzw. Nachweise müssen der Bauvollendungsmeldung beiliegen.

Was kostet es

Die Bauvollendungsmeldung ist kostenlos.

Dokumente & Links

Dokumente:

PDF Dokument FormblattBauvollendung.pdf (.pdf)