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Umweltschonende Energiewirtschaft durch Solaranlagen


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Umweltschonende Energiewirtschaft durch Solaranlagen

Das Genehmigungsverfahren beim Bau einer Solaranlage wird im Bauamt Lustenau unbürokratisch abgewickelt. Grundsätzlich gibt es keine Baubestimmungen für Solaranlagen. Sie können Ihre Solarzellen so optimal wie möglich an Ihrem Haus platzieren. Ein Bauverfahren ist nur dann nötig, wenn es durch die Anbringung der Solaranlage zu wesentlichen Veränderungen am Gebäude kommt.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Wohnungsbewerbungen
  • Wohnbauförderungen
  • Wohnbeihilfe

Kontaktdaten:

Name: Manfred Grabher

Telefon:+43 (0)5577 8181-308

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:manfred.grabher@lustenau.at

Büro:EG-012

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

Der Bauanzeige müssen Plan- und Beschreibungsunterlagen in dreifacher Ausfertigung beigelegt werden.

Solarförderung

Als zusätzlichen Anreiz fördert die Gemeinde Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit 25%. Das heißt konkret: Sie bekommen nochmals 25% der Landesförderung (höchstens 700,- Euro) als Fördergeld von der Gemeinde.

Mehr zu Solar- oder Biomasseförderungen finden Sie unter Umwelt, Abfall & Energie.

Die genauen Landesförderungen gibt es auf der Website des Energieinstituts.

Dokumente & Links