Navigation überspringen
Lustenau Online

 
Grundbuch & Grundverkehr


Schrift vergrössernSeite ausdruckenSchrift verkleinern
Grundbuch & Grundverkehr

Das Grundbuch ist ein vom Bezirksgericht geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke, Eigentumsrechte und sonstige Rechte (Darlehen, etc.) eingetragen werden. Eintragungen zu Grundstücken in der Gemeinde Lustenau können beim Bezirksgericht Dornbirn eingesehen werden. Grundbuchsauszüge zur Vorlage bei diversen Behörden und Institutionen (Banken, etc.) erhalten Sie ebenfalls beim Bezirksgericht Dornbirn.

Alle Informationen rund um das Grundbuch finden Sie detailgenau im Amtshelfer.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Leitung Innerer Dienst
  • Rechtsangelegenheiten 

 

Kontaktdaten:

Name:Dr. Eugen Kanonier

Telefon:+43 (0)5577 8181-101

Fax:+43 (0)5577 8181-118

E-mail:eugen.kanonier@lustenau.at

Büro:OG1-102

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau


Anträge zum Grundverkehr reichen Sie bitte im Sekretariat der Gemeinde ein. Die MitarbeiterInnen helfen Ihnen gerne weiter. Grundbuchsauszüge sind am Bezirksgericht erhältlich.

Bezirksgericht Dornbirn

Kapuzinergasse 12
6850 Dornbirn
Tel. +43 (0)5572 3843-0

Grundbuchsauszug

Für einen Grundbuchsauszug müssen Sie die KG (Katastralgemeinde) und die Grundstücksnummer beim Bezirksgericht angeben.

Ein Grundbuchsauszug kostet zwischen 10,- und 15,- Euro.

Grundverkehr

Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Nichtlandwirte sowie der Grunderwerb durch nicht EU-Bürger ist genehmigungspflichtig. Anträge dazu sind im Sekretariat der Gemeinde erhältlich und müssen auch dort eingereicht werden.

Nach der Behandlung in der Grundverkehrs-Ortskommission (landwirtschaftlicher Grunderwerb von Nicht-Landwirten) oder im Gemeindevorstand (Ausländergrundverkehr) wird das Ansuchen mit einer Stellungnahme der vorgenannten Gremien an die Grundverkehrs-Landeskommission weiter geleitet, die über eine Genehmigung zu entscheiden hat.

Dokumente & Links