Das Grundbuch ist ein vom Bezirksgericht geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke, Eigentumsrechte und sonstige Rechte (Darlehen, etc.) eingetragen werden. Eintragungen zu Grundstücken in der Gemeinde Lustenau können beim Bezirksgericht Dornbirn eingesehen werden. Grundbuchsauszüge zur Vorlage bei diversen Behörden und Institutionen (Banken, etc.) erhalten Sie ebenfalls beim Bezirksgericht Dornbirn.
Alle Informationen rund um das Grundbuch finden Sie detailgenau im Amtshelfer.