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Baugrundlagenbestimmung

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Baugrundlagenbestimmung

Bevor ein Bauantrag für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden gestellt wird, kann die Bestimmung der Baugrundlagen beantragt werden. Hiebei kann die Baulinie, Baugrenze, die Höhenlagen, die Dachform, die Firstrichtung für geneigte Dächer, die Höhe sowie das Maß der baulichen Nutzung sowie die Mindestzahl der Stellplätze bestimmt werden. Derzeit ist das Einholen der Baugrundlagenbestimmung noch nicht verpflichtend. In den meisten Fällen ist es aber ratsam, diese zu beantragen, da Fehlplanungen entgegengewirkt werden kann. Bauabstände können zudem bei tief liegenden Grundstücken, die aufgeschüttet werden müssen, begünstigt berechnet werden.

An wen wende ich mich

Aufgaben

Sekretariat Bauamt

 

 

Kontaktdaten:

Name: Roswitha Loacker

Telefon:+43 (0)5577 8181-502

Fax:+43 (0)5577 8181-540

E-mail:roswitha.loacker@lustenau.at

Büro:EG-Sekretariat

Gebäude:Bauamt

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

Der Antragsteller muss einen Nachweis des Eigentums oder Baurechts erbringen bzw. die Zustimmung des Eigentümers oder Bauberechtigten, wen er nicht selbst Eigentümer oder bauberechtigt ist. Außerderm brauchen Sie einen Plan über die Lage und die Höhenverhältnisse des Baugrundstückes in zweifacher Ausfertigung. Als Grundlage für die Planerstellung erhalten Sie beim Bauamt einen Katasterplan.

Was kostet es

  • Antrag: 13,20 Euro
  • Baugrundlagenbestimmung: 21,90 Euro

Dokumente & Links