Bevor ein Bauantrag für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden gestellt wird, kann die Bestimmung der Baugrundlagen beantragt werden. Hiebei kann die Baulinie, Baugrenze, die Höhenlagen, die Dachform, die Firstrichtung für geneigte Dächer, die Höhe sowie das Maß der baulichen Nutzung sowie die Mindestzahl der Stellplätze bestimmt werden. Derzeit ist das Einholen der Baugrundlagenbestimmung noch nicht verpflichtend. In den meisten Fällen ist es aber ratsam, diese zu beantragen, da Fehlplanungen entgegengewirkt werden kann. Bauabstände können zudem bei tief liegenden Grundstücken, die aufgeschüttet werden müssen, begünstigt berechnet werden.