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Auf Wohnungssuche in Lustenau

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Auf Wohnungssuche in Lustenau

Hilfe bei der Wohnungssuche bietet der private Wohnungsmarkt an. Wertvolle Links dazu sind:

www.laendleimmo.at

Lediglich frei werdende, gemeinnützig geförderte Wohnungen werden über das Wohnungsreferat der Gemeinde nach festgelegten Kriterien an Wohnungswerber zugeteilt.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Wohnungsbewerbungen
  • Wohnbeihilfe

Kontaktdaten:

Name: Hanno Fäßler

Telefon:+43 (0)5577 8181-308

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:hanno.faessler@lustenau.at

Büro:EG-012

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

  • Einkommensnachweis
  • gültiger Mietvertrag

Vergabe von gemeinnützigen Wohnungen

Über das Wohnungsreferat der Marktgemeinde Lustenau werden die zur Verfügung stehenden gemeinnützigen Wohnungen der drei Siedlungsgesellschaften VOGEWOSI, Wohnbauselbsthilfe und Alpenländische Heimstätte an Wohnungswerber zugeteilt. Zur Vergabe kommen dabei überwiegend nur bereits bestehende gemeinnützige Wohnungen die frei werden (z.B. durch Auszug des bisherigen Mieters oder durch einen Todesfall). Mit den bestehenden Wohnungen alleine, könnte aber der steigende Bedarf an gemeinnützigen Wohnungen nicht mehr abgedeckt werden. Es werden daher laufend neue gemeinnützige Wohnbauprojekte gebaut.

Leider übersteigt die Nachfrage nach einer gemeinnützigen Wohnung trotzdem bei weitem das bestehende Angebot. Es können vielfach nur die allerdringendsten Fälle berücksichtigt werden und es sind nicht alle Wohnungswünsche im Sinne der/des Antragstellerin/Antragstellers erfüllbar.

Daher hat die Marktgemeinde Lustenau in Zusammenarbeit mit dem Land Vorarlberg ein „Vergabesystem“ eingerichtet, das sicherstellt, dass die gemeinnützigen Wohnungen zuallererst an jene Wohnungswerber zugeteilt werden, die dringend eine Wohnung benötigen und sich auf dem privaten Wohnungsmarkt entweder nur sehr schwer oder gar nicht mehr versorgen können.

Das „Vergabesystem“

Jede/r, die/der die Aufnahmekriterien. die von der Vorarlberger Landesregierung festgelegt wurden, erfüllt, kann sich um eine gemeinnützige Mietwohnung bei der Marktgemeinde Lustenau bewerben.

Gemäß diesen Aufnahmekriterien muss die antragstellende Person entweder ihren Wohnsitz oder ihre Arbeitsstelle in Lustenau haben. Sie muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, Österreichische/r Staatsbürger/in, nach dem EU-Recht eine gleichgestellte Person oder aber ein/e langfristig aufenthaltsberechtigte/r Drittstaatsbürger/in sein.

Die antragstellende Person muss darüber hinaus in Östereich unbeschränkt steuerpflichtig sein, muss einen dringenden Wohnungsbedarf haben und das Einkommen darf eine vorgeschriebene Einkommensobergrenze nicht überschreiten (genaue Angaben zu diesen Einkommensobergrenzen bzw. Bestimmungen finden Sie unter www.vorarlberg.at/pdf/wohnungsvergaberichtlinie.pdf)

Antragstellung

Die/Der Antragsteller/in muss einen Antrag auf Zuteilung einer gemeinnützigen Wohnung unter gleichzeitiger Vorlage der entsprechenden Unterlagen beibringen. Neben den persönlichen Daten müssen in diesem Antrag vor allem Angaben über das Einkommen und Angaben zur bisherigen Wohnung gemacht werden.

Es können im Antrag auch Angaben, bzw. Wünsche zur beantragten Wohnung gemacht werden. Die Angaben im Antrag werden anlässlich der persönlichen Abgabe im Wohnungsreferat von der/dem Wohnungswerber/in gemeinsam mit dem/der Sachbearbeiter/in auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Sinnhaftigkeit hin überprüft und besprochen. Die/der Sachbearbeiter/in trägt die angegebenen Daten umgehend in das „Wohnungswerber-programm“ ein.

Bepunktung

Das Wohnungswerberprogramm vergibt automatisch Punkte, die auf den gemachten Angaben basieren. Dabei werden nur Angaben, die überprüf- und nachvollziehbar sind, bepunktet.

Das sind unter anderem

  • die Einkommenssituation des Antragstellers und dessen Familie
  • die Wohnverhältnisse des Antragstellers und dessen Familie
  • insbesondere die Wohnungsgröße (Anzahl der m² je Person)
  • Anzahl der zur Verfügung stehenden Räume (unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße u. -zusammensetzung)
  • Standard/Qualität und Lage der Wohnung
  • die Höhe der zu bezahlenden Miete

Natürlich werden auch so wichtige Dinge bepunktet wie

  • drohender Wohnungsverlust
  • Krankheit, Unfall oder Behinderung
  • Wohnungsverlust im Zuge einer Scheidung oder Trennung

Darüberhinaus vergibt das Programm unter anderem auch automatisch Punkte

  • für die Aufenthaltsdauer in Lustenau
  • und die Dauer der Antragstellung

Wohnungsvergabe

Frei gewordene Wohnungen werden von den gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften an das Wohnungsreferat gemeldet. Die Wohnungen werden mit den dazugehörigen Merkmalen – Größe, Anzahl der Zimmer, Ausstattung, Höhe der Miete, usw. – im Wohnungswerberprogramm erfaßt

Das Programm wählt danach selbständig alle in Frage kommenden Wohnungswerber für die frei gewordene Wohnung aus. Dabei wird anhand der vorhandenen Daten des/der Antragstellers/in überprüft, ob dieser/diese der frei gewordenen Wohnung überhaupt zugeteilt werden kann.

Damit ist ausgeschlossen, dass eine 4 Zi.-Wohnung an einen kleinen Haushalt vergeben wird, dass jemand, der nur eine niedrige Miete bezahlen kann, für eine zu teure Wohnung berücksichtigt wird oder an jemanden mit Gehbehinderung eine OG-Wohnung in einem Altbau ohne Lift zugeteilt wird.

Die so ausgewählten, in Frage kommenden Antragsteller werden nach den automatisch vergebenen Punkten gereiht. Die in Frage kommende Wohnung wird dann vom Wohnungsreferat einem der Erstgereihten zugeteilt.

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass aus diesen Richtlinien kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Wohnung erwächst!

Dokumente & Links