Um eine gemeinnützige Wohnung zu erhalten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Wohnungssuchende, die gemäß den Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Vorarlberg und den Bewerbungs- und Vergaberichtlinien der Marktgemeinde Lustenau durch ihre Aufenthaltszeit in Lustenau entsprechen und deren Einkommen unter den vom Land Vorarlberg vorgegebenen Obergrenzen liegt, können sich beim Wohnungsamt um eine gemeinnützige Wohnung bewerben. Das Wohnungsamt übernimmt die organisatorische Abwicklung und verwaltungsmäßige Zuweisung von Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger (Vogewosi, Alpenländische Heimstätte und Gemeinnützige Baugenossenschaft) sowie die Vermittlung angebotener privat geförderter Mietwohnungen.