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Lustenauer Sportförderung

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Lustenauer Sportförderung

Sport ist nicht nur eine Freizeitbeschäftigung, sondern födert auch die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Der Marktgemeinde Lustenau ist es ein Anliegen, dass seine BürgerInnen fit, agil und gesund sind. Sie fördert daher auch im Interesse der Gemeinschaft den Sport in Lustenau. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind durch die Richtlinien und den Voranschlag der Marktgemeinde geregelt.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Schulen
  • Schülerbetreuung
  • Parkbad
  • Rheinhalle
  • Sportstätten

Kontaktdaten:

Name: Franz Kullich

Telefon:+43 (0)5577 8181-307

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:franz.kullich@lustenau.at

Büro:OG2-207

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

Die Auszahlung des Vereinsbeitrages sowie des Jugendförderungsbeitrages erfolgt ohne Antrag. Alle anderen Sportförderungsbeiträge werden ausschließlich über Antrag gewährt. Die Antragsformulare finden Sie unter Dokumente zum Downloaden.

Was ich sonst noch beachten muss

Unter Sport im Sinne der Richtlinien wird die der Erholung oder Ertüchtigung dienende körperliche Betätigung von Menschen verstanden. Auf die Gewährung von Sportförderungen besteht kein Rechtsanspruch.

Förderungsberechtigt sind:

  • Vereine, die ihren Sitz in Lustenau haben oder die Bezeichnung Lustenau im Vereinsnamen führen
  • Lustenauer Vereine, die einem Vorarlberger Sportfach- oder österreichischen Dachverband angehören
  • Organisatoren, die Nachwuchs- und Breitensportveranstaltungen in Lustenau durchführen

Verwendungszweck:

  • Vereinsbeitrag (Grundsubvention), Höhe abhängig von Einstufung des Vereines
  • Jugendförderung für Sportvereine, die aktive Nachwuchsarbeit betreiben
  • Übungsleiterentschädigung für Trainer bzw. Übungsleiter von Nachwuchssportgruppen
  • Förderung des Mannschaftsspitzensportes für Mannschaften, die an einem überregionalen Meisterschaftsbetrieb teilnehmen
  • Reisekostenzuschüsse für die Teilnahme von Nachwuchssportgruppen an überregionalen Meisterschaften und Turnieren
  • Betriebskostenzuschüsse für den Erhalt und Betrieb von Sportstätten
  • Veranstaltungsförderung für die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen
  • Investitionsförderung für die Errichtung und Erhaltung von Sportanlagen sowie für die Anschaffung von Sportgeräten

Dokumente & Links