Spiel- & Grillplätze in Lustenau
Kinder und Familien sind die Stützpfeiler unserer Gemeinde. Sie sollen sich hier wohl fühlen, sich entfalten, lernen und ihre Freizeit verbringen. Diverse Freizeitanlagen, Spiel- und Grillplätze stehen ihnen für gemeinsames Vergnügen und geselliges Beisammensein in Lustenau zur Verfügung.
An wen wende ich mich Aufgaben
Öffentliche Sicherheit
Verkehr
Veranstaltungsbewilligung und -überwachung
Beschilderungen
Kontaktdaten:
Name: Wilfried Keckeis
Telefon: +43 (0)5577 8181-214
Fax: +43 (0)5577 8181-80
E-mail: wilfried.keckeis@lustenau.at
Büro: OG2-205
Gebäude: Rathaus
Straße: Rathausstraße 1
PLZ Ort: 6890 Lustenau
Spielplätze
Alle Spielplätze in Lustenau sind kindgerecht gestaltet und werden laufend vom Bauhof betreut.
Rathausstraße
Feldkreuz
Rotkreuz (Hinterfeldstraße)
Rheindorf (beim Rettungsheim)
Schulgasse
Hasenfeld
Erlebnisspielplatz beim Zollamt Wiesenrain
Streetballplatz bei der HAK in der Neudorfstraße
Tschutterplätze Hofsteigstraße, Neudorfstraße, Hasenfeld
Grillplätze
Grillstelle beim Kiosk Alter Rhein
Grillstelle beim Zollamt Wiesenrain
Die Grillplatzbenützung muss bei der Sicherheitswache mit nachstehendem Formular angemeldet werden. Für die Benützung der Grillplätze wird bei der Anmeldung ein Unkostenbeitrag von 10 Euro verlangt, dafür erhält man Restabfallsäcke, Gelbe Säcke und Bioabfallsäcke.
Richtlinien für die Benützung der Grillplätze
Die Meldung muss durch eine namentlich genannte verantwortliche Person erfolgen.
Der Grillplatz wird nur Lustenauer Gruppen und Vereinen zur Verfügung gestellt.
Grill-Heizmaterial muss von der Gruppe selbst mitgebracht werden.
Nach Beendigung der Grill-Aktivitäten ist der Platz inklusive der Umgebung tadellos zu säubern.
Ist eine Reinigung durch die Gemeinde Lustenau nach dem Grillfest erforderlich, erfolgt dies auf Kosten des Gemeldeten.
Die WC-Anlage beim Kiosk Alter Rhein ist während der Grillsaison tagsüber geöffnet.
Bei allen nächtlichen Grillfesten wird um Einschränkung der Lautstärke mit Rücksicht auf Mitbürger und Tierwelt ersucht.
Personen, die sich nicht an diese Richtlinien halten, können von weiteren Benützungen des Grillplatzes ausgeschlossen werden.
Was kostet es
Für die Benützung der Grillplätze wird ein Unkostenbeitrag von 10 Euro verlangt, dafür erhält man bei der Anmeldung Restabfallsäcke, Gelbe Säcke und Bioabfallsäcke.
Dokumente & Links