Gemeinsam durchs Leben gehen
Wenn zwei Menschen, die sich lieben, Ihr Leben miteinander teilen und gemeinsam in die Zukunft gehen wollen, können Sie das in Österreich rechtlich dokumentieren lassen und sich das "Ja"-Wort vor Zeugen auf einem Standesamt geben. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit.
Auch Sie und Ihr Partner haben sich für einen gemeinsamen Lebensweg entschieden? Auf dem Standesamt der Marktgemeinde Lustenau können Sie als Lustenauer BürgerIn mit Ihrem Partner diesen Eid ablegen.
An wen wende ich mich Aufgaben
Personenstandsangelegenheiten Beurkundungen Eheschließungen Staatsbürgerschaftsnachweise Verwaltung Friedhof Hasenfeld Telefonvermittlung Kontaktdaten:
Name: Brigitte Golz
Telefon: +43 (0)5577 8181-202
Fax: +43 (0)5577 86868
E-mail: brigitte.golz@lustenau.at
Büro: EG-002
Gebäude: Rathaus
Straße: Rathausstraße 1
PLZ Ort: 6890 Lustenau
Was brauche ich
eine Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als sechs Monate)
Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä., wenn Sie im Ausland geboren wurden
Staatsbürgerschaftsnachweis lautend auf den aktuellen Namen
amtlicher Lichtbildausweis
Urkundlicher Nachweis akademischer Grade
wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen:
Ehefähigkeitszeugnis
Geburtsurkunde oder eine dieser entsprechenden Urkunde
Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung)
eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
wenn Sie bereits verheiratet waren : zusätzlich
Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft - Rechtskraftstempel)Sterbeurkunde der Ehepartnerin oder des Ehepartners
wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind : zusätzlich
bei 16- bis 18-Jährigen:
o Ehemündigkeitserklärung des neues FensterGerichts (mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft - Rechstkraftstempel!)
o Zustimmung der Obsorgeberechtigten
bei Bestellung eines Sachwalters oder einer Sachwalterin: dessen oder deren Einwilligung oder entsprechender Gerichtsbeschluss
bei gemeinsamen unehelichen Kindern
Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder
Wenn die beiden leiblichen Eltern unehelich geborener Kinder heiraten und die Vaterschaft zum Kind festgestellt ist , wird das Kind ehelich. Es erwirbt die Staatsbürgerschaft der Eltern. Kinder erwerben die österreichische Staatsbürgerschaft auch dann, wenn nur ein Elternteil österreichische StaatsbürgerIn ist.
Hinweis: Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzung darf nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern und Dolmetscherinnen vorgenommen werden.
Was ich sonst noch beachten muss
Die Terminreservierung ist maximal sechs Monate vor der geplanten Eheschließung möglich, da das "Aufgebot" nur sechs Monate gültig ist. Das Aufgebot ist die amtliche Kundmachung über den Ehewunsch. Bei der Anmeldung am Standesamt sollten Braut und Bräutigam anwesend sein. Nur in wenigen Ausnahmefällen genügt die Anwesenheit eines der beiden Verlobten. Die bisherigen Familiennamen beider Partner können gleich bleiben. Die Ehepartner bestimmen den Familiennamen der aus der Ehe stammenden Kinder. Möchten Sie einen gemeinsamen Familiennamen, kann entweder der Familienname der Frau oder der des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Derjenige Verlobte, der den Familiennamen des anderen neu annimmt, kann erklären, den bisherigen Familiennamen mit einem Bindestrich voran- oder nachzustellen.
Was kostet eine standesamtliche Eheschliessung
Je nach Anzahl der erforderlichen Dokumente variiert die Höhe der Kosten. Alle Gebühren – auch für die Durchführung der Trauung und für die Heiratsurkunde(n) – sind bereits bei der Anmeldung der Eheschließung zu entrichten.
Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit : 14,30 Euro Bundesgebühr
eventuell Nachvergebührung von Unterlagen :
o 3,90 Euro pro Beilage für nicht vergebührte Beilagen (zB Scheidungsurkunden, Übersetzungen)
o 7,20 Euro pro Beilage für nicht vergebührte ausländische Urkunden (zB Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunde)
o 14,30 Euro pro Bestätigung (zB Ehefähigkeitszeugnis, Aufenthaltsbescheinigung)
Durchführung der Trauung: 5,45 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Ausstellung der Heiratsurkunde: je 9,30 Euro (meistens zwei bis drei Exemplare)
Dokumente & Links