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Der Flächenwidmungsplan

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Der Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan ist eine der wesentlichen Grundlagen für die räumliche, funktionale und bauliche Entwicklung der Gemeinde. Jedem Grundstück im 2.200 ha großen Gemeindege­biet wird durch den Flächenwidmungsplan eine Eignung bzw. Nutzung zugeordnet (z.B. Wohngebiet, Betriebsgebiet oder Landwirtschaftgebiet). Die fachliche Grundlage bildet das räumliche Entwicklungskonzept (REK). Der Flächenwidmungsplan darf nur aus wichtigen Gründen geändert werden. So zum Beispiel, wenn sich die maßgebenden Rechtslage ändert oder wenn für die Raumplanung neue bedeutsame Ereignisse eintreten.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Planung
  • Hochbauten
  • Raumplanung
  • Gemeindeentwicklung

Kontaktdaten:

Name:Ing. Eugen Amann

Telefon:+43 (0)5577 8181-514

Fax:+43 (0)5577 8181-540

E-mail:eugen.amann@lustenau.at

Büro:OG1-22

Gebäude:Bauamt

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Inhaltliche Ziele und Grundsätze

Durch den Flächenwidmungsplan soll sichergestellt werden, dass das knappe und nicht vermehrbare Gut Boden als Lebensraum für den Menschen bestmöglich genutzt wird. Die Festlegung der Widmungskategorien in Bauflächen, Bauerwartungsflächen, Freiflächen, Verkehrsflächen und Vorbehaltsflächen geschieht dabei nicht willkürlich, sondern basiert auf den Raumplanungszielen des Landes und der Gemeinden. Dies sind die wesentlichen Ziele und Grundsätze:

  • Nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen, besonders für das Wohnen und Arbeiten
  • Erhaltung der Vielfalt von Natur und Landschaft
  • Mit Grund und Boden ist haushälterisch umzugehen, insbesondere sind Bauflächen bodensparend zu nutzen
  • Die äußeren Siedlungsränder sollen nicht weiter ausgedehnt werden
  • Sicherung der für die Land- und Forstwirtschaft besonders geeigneten Flächen sowie Erhaltung der Trinkwasserreserven
  • Die unterschiedlichen Nutzungen (Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Einkaufen,...) sind einander räumlich so zuzuordnen, dass Belästigungen möglichst vermieden werden

Beispiele für Widmungskategorien

Baufläche-Kerngebiet: Kerngebiete sind Gebiete in zentraler innerörtlicher Lage, die vornehmlich für Verwaltung, Dienstleistung, Handel, Bildung, Kultur und Wohnen bestimmt sind.
Baufläche-Wohngebiet: Wohngebiete sind für Wohngebäude bestimmt. Andere Nutzungen sind hier nur möglich, wenn dadurch das Wohnen nicht gestört wird.
Baufläche-Mischgebiet: Mischgebiete sind Gebiete, die für das Wohnen und Arbeiten vorgesehen sind. In diesen Gebieten können neben Wohngebäuden auch gewerbliche Bauten und Geschäfte errichtet werden.
Baufläche-Betriebsgebiet: Betriebsgebiete sind vornehmlich für Industrie- und Gewerbebetriebe bestimmt.
Freifläche-Landwirtschaftsgebiet: Landwirtschaftsgebiete sind Gebiete, in denen nur Gebäude und Anlagen errichtet werden dürfen, die diesem Verwendungszweck dienen und für die Bewirtschaftung der Flächen auch notwendig sind.