Mütter - die Stützen unserer Gesellschaft Sie sind Top-Managerinnen, Krisenhelferinnen und Krankenpflegerinnen. Mütter sind 24 Stunden im Einsatz und haben selten einen freien Tag. In der Wirtschaft wären solche Hochleistungskräfte unbezahlbar, in der Gesellschaft sind sie ein unverzichtbares Glied. Bund, Land, Gemeinden und private Institutionen unterstützen Frauen, die sich für Kinder entscheiden und oftmals Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen.
An wen wende ich mich Aufgaben
Seniorenhäuser
Pflegegeld
Schulimpfungen
Kinderferienaktion
Kontaktdaten:
Name: Yvonne Ulrich
Telefon: +43 (0)5577 8181-303
Fax: +43 (0)5577 86868
E-mail: yvonne.ulrich@lustenau.at
Büro: EG-011
Gebäude: Rathaus
Straße: Rathausstraße 1
PLZ Ort: 6890 Lustenau
Beratungsstellen Aktion Leben Vorarlberg Beratung für werdende Mütter und im Bereich Empfängnisverhütung Dr.-Anton-Schneider-Str. 3, 6850 Dornbirn Tel. +43 (0)5572 33256 E-Mail aktion.leben.vbg@aon.at Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr, Dienstag und Freitag: nach VereinbarungMiriam ...für das Leben von Anfang an Kostenlose Schwangerschaftskonfliktberatung materielle Hilfe und therapeutische Begleitung Neugasse 5, 6900 Bregenz Tel. +43 (0)664 7900014 Termin nach Vereinbarung
Kinderbetreuung Verein Tagesbetreuung Flexible Kinderbetreuung durch qualifizierte Tagesmütter Maggie Vestermo Tel. +43 (0)5572 386565 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8.30 - 11.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr"Frau Holle" Lustenau - Vbg. Familienverband Babysitter-Betreuungsdienst tagsüber und abends Tel. +43 (0)650 7717770
Karenz & Kinderbetreuungsgeld
Mütter und Väter, die unselbstständig erwerbstätig sind, haben Anspruch auf Karenz (= Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts) bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Die Mindestdauer der Karenz beträgt drei Monate. Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) gebührt für alle Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder), die ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden. Das frühere Karenzgeld und die Teilzeitbeihilfe wurden durch das KBG ersetzt. Im Unterschied zum Karenzgeld und zur Teilzeitbeihilfe wird das Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert waren. Dazu zählen:
Hausfrauen/Hausmänner Studierende geringfügig Beschäftigte Voraussetzungen:
gemeinsamer Haushalt mit dem Kind Anspruch auf Familienbeihilfe rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Dazu bei der Krankenkasse vorzulegen sind:
Antrag (Formular unter Dokumente) Geburtsurkunde des Kindes Reisepass oder Aufenthaltsberechtigung Zuverdienstgrenze: 14.600,- Euro pro Jahr Kinderbetreuungsgeld gebührt immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, so endet der Anspruch für das ältere Kind. Das Kinderbetreuungsgeld wird dann für das Neugeborene ausbezahlt. Höhe des Kinderbetreuungsgeldes: 14,53 Euro pro TagBezugsdauer: bis zum 30. Lebensmonat Bei Teilung der Betreuung: Verlängerung max. bis zum 36. Lebensmonat Mütter und Väter dürfen höchstens zweimal abwechselnd KBG beziehen, d.h. es dürfen sich maximal drei Teile ergeben, wobei ein Teil mind. drei Monate betragen muss.
Dokumente & Links