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Mütter - die Stützen unserer Gesellschaft


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Mütter - die Stützen unserer Gesellschaft

Sie sind Top-Managerinnen, Krisenhelferinnen und Krankenpflegerinnen. Mütter sind 24 Stunden im Einsatz und haben selten einen freien Tag. In der Wirtschaft wären solche Hochleistungskräfte unbezahlbar, in der Gesellschaft sind sie ein unverzichtbares Glied. Bund, Land, Gemeinden und private Institutionen unterstützen Frauen, die sich für Kinder entscheiden und oftmals Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Seniorenhäuser
  • Pflegegeld
  • Schulimpfungen
  • Kinderferienaktion

Kontaktdaten:

Name: Yvonne Ulrich

Telefon:+43 (0)5577 8181-303

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:yvonne.ulrich@lustenau.at

Büro:EG-011

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Beratungsstellen

Aktion Leben Vorarlberg
Beratung für werdende Mütter und im Bereich Empfängnisverhütung
Dr.-Anton-Schneider-Str. 3, 6850 Dornbirn
Tel. +43 (0)5572 33256
E-Mail aktion.leben.vbg@aon.at
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr, Dienstag und Freitag: nach Vereinbarung

Miriam ...für das Leben von Anfang an
Kostenlose Schwangerschaftskonfliktberatung
materielle Hilfe und therapeutische Begleitung
Neugasse 5, 6900 Bregenz
Tel. +43 (0)664 7900014
Termin nach Vereinbarung

Kinderbetreuung

Verein Tagesbetreuung
Flexible Kinderbetreuung durch qualifizierte Tagesmütter
Maggie Vestermo
Tel. +43 (0)5572 386565
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8.30 - 11.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

"Frau Holle" Lustenau - Vbg. Familienverband
Babysitter-Betreuungsdienst tagsüber und abends
Tel. +43 (0)650 7717770

Karenz & Kinderbetreuungsgeld

Mütter und Väter, die unselbstständig erwerbstätig sind, haben Anspruch auf Karenz (= Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts) bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Die Mindestdauer der Karenz beträgt drei Monate.

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) gebührt für alle Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder), die ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden. Das frühere Karenzgeld und die Teilzeitbeihilfe wurden durch das KBG ersetzt. Im Unterschied zum Karenzgeld und zur Teilzeitbeihilfe wird das Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert waren. Dazu zählen:

  • Hausfrauen/Hausmänner
  • Studierende
  • geringfügig Beschäftigte

Voraussetzungen:

  • gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
  • Anspruch auf Familienbeihilfe
  • rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Dazu bei der Krankenkasse vorzulegen sind:

  • Antrag (Formular unter Dokumente)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Reisepass oder Aufenthaltsberechtigung  

Zuverdienstgrenze: 14.600,- Euro pro Jahr
Kinderbetreuungsgeld gebührt immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, so endet der Anspruch für das ältere Kind. Das Kinderbetreuungsgeld wird dann für das Neugeborene ausbezahlt.

Höhe des Kinderbetreuungsgeldes: 14,53 Euro pro Tag

Bezugsdauer: bis zum 30. Lebensmonat
Bei Teilung der Betreuung: Verlängerung max. bis zum 36. Lebensmonat Mütter und Väter dürfen höchstens zweimal abwechselnd KBG beziehen, d.h. es dürfen sich maximal drei Teile ergeben, wobei ein Teil mind. drei Monate betragen muss.

Dokumente & Links