Das Räumliche Entwicklungskonzept ist ein Instrument der örtlichen Raumplanung und eine Handlungsanleitung für die räumliche, funktionale und bauliche Entwicklung in Lustenau. Nach dem Leitbild aus dem Jahr 1993 und dem Richtplan 1994 fließen alle aktuellen Konzepte und Planungen der Gemeinde in das jetzt vorliegende Räumliche Entwicklungskonzept ein. Gegenüber Dritten wirkt das REK mittelbar über den Flächenwidmungsplan, Teilplanungen und einzelne Sachentscheide. Als wichtiger Überbau können so einzelne Planungen besser auf ihre Wirkung auf die Gemeindeentwicklung hin beurteilt werden.