Das Hundeleben ist schön!
Verantwortungsvolle Hundehaltung in Lustenau
Menschen, die ihr Leben mit Hunden oder anderen Tieren teilen, leben gesünder durch regelmäßige Bewegung und werden dadurch seltener krank. Bei richtiger Hundehaltung entwickeln Kinder höhere Sozial- und Umweltkompetenz, Hunde sind wichtige emotionale Bezugspersonen für jung und alt und unverzichtbare Partner und Begleiter. Einsatzhunde bei Polizei und Rettung sind Lebensretter in ihrem Job.
Im Lustenauer Gemeindegebiet herrscht bis auf extra ausgewiesene Zonen kein Leinenzwang. Die HundehalterInnen sind aufgefordert, sich verantwortungsvoll zu verhalten und auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbesondere auch bei der Entsorgung der Hundehäufchen auf Straßen, Gehwegen, Parkflächen etc. Bei den beiden Hundesportvereinen erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Hund und werden im richtigen Umgang mit dem vierbeinigen Freund geschult.
Regeln für die verantwortungsvolle Hundehaltung
Sauber bleiben ist selbstverständlich!
Hundekot gehört in ein Säckchen und in den nächsten Abfalleimer. So gibt es keine unangenehmen Hinterlassenschaften auf Nachbars Wiese. Schuhabsätze, Kinderwagen- und Rollstuhlreifen, aber vor allem das Futtermittel Gras bleiben sauber.
Bei Fuß gehen, so ist's richtig!
In Lustenau gilt die so genannte virtuelle Leine. Das bedeutet, dass der Hund jederzeit zurückgerufen werden kann, quasi "bei Fuß" oder "auf Kommando".
Nur für Kids, kleiner Freund!
Von Kinderspielplätzen und Sandspielplätzen sind Hunde und andere Haustiere unbedingt fernzuhalten.
Wo geht's hier zur Schule?
In den Lustenauer Hundesportvereinen erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Hund und werden im richtigen Umgang mit dem vierbeinigen Freund geschult. Sitz, Platz, bei Fuß gehen, Gehorsam und eine stabile Rangordnung als Schutz gegen Aggression werden hier ab dem Welpenalter aufwärts gelernt.
Meldepflicht und Hundeabgabe
Jede HundehalterIn, die im Gemeindegebiet einen Hund hält oder für länger als einen Monat einen Hund in Pflege nimmt, muss dies innerhalb eines Monats beim Amt der Marktgemeinde melden. Neugeborene Hunde sind bis spätestens nach Ablauf des dritten Lebensmonates zu melden. Wurde ein Hund verkauft, ist er gestorben oder abhanden gekommen, muss dies gemeldet werden.
Wer in Lustenau einen über drei Monate alten Hund hält, hat an die Marktgemeinde eine Hundeabgabe zu entrichten. Die Hundeabgabe ist im vollen Jahresbetrag zu entrichten. Wird ein steuerpflichtiger Hund während des Kalenderjahres angeschafft, so ist der volle Jahresbetrag zu entrichten. Stirbt der Hund während des Jahres, so erlischt die Abgabepflicht mit Ablauf des Jahres, die Abgabe wird nicht rückerstattet.
Die Hundeabgabe wird jährlich von der Gemeindevertretung beschlossen und kostet derzeit (2010) 50 Euro.
Ausgenommen von der Abgabepflicht sind (nach schriftlichem Antrag):
Wachhunde eines wachbedürftigen Objektes
Blinden-, Partner- und Lawinenhunde
Hunde, die in Ausübung eines Berufes gehalten werden
Hunde öffentlicher Dienststellen
Hundemarke
Jeder Hund, dessen Abgabe entrichtet wurde, bekommt von der Marktgemeinde eine offizielle mit Nummer versehene Erkennungsmarke ausgehändigt. Diese Marke muss vom Hund getragen werden. Hunde, die ohne diese Marke angetroffen werden, können durch die Beauftragten der Marktgemeinde eingefangen und auf Kosten des Besitzers in Verwahrung genommen werden.
Informationskampagne
In Lustenau hat eine Arbeitsgruppe aus Hunde- und Naturschutzvereinen, Bauhof, Ärzteschaft und anderen InteressensvertreterInnen Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Hundehaltung erarbeitet. Mit einer neuen Verordnung, gezielter Information, Beschilderungen und gratis Hundesäckchen wurde die Basis geschaffen für ein gutes Zusammenleben. Eine Informationskampagne mit einer neuen Broschüre, Imageinseraten und GemeindeblattInterviewserie begeitete das Projekt "Verantwortungsvolle Hundehaltung in Lustenau".
Dokumente & Links