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Bevor Sie mit dem Bauprojekt beginnen


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Bevor Sie mit dem Bauprojekt beginnen

Eine BauherrIn kann bei einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben beim Bauamt eine Vorprüfung beantragen und somit prüfen lassen, ob das geplante Bauvorhaben dem Raumplanungskonzept entspricht, ob dadurch Behinderungen einer öffentlichen Fläche entstehen, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung gewährleistet sind und das Gebäude in das Orts- und Landschaftsbild passt.

In der Vorprüfung werden die grundlegenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung geprüft (Nachzulesen im Baugesetz § 25).
Die Vorprüfung bietet für den Antragsteller den Vorteil, dass die Planunterlagen noch nicht vollständig ausgearbeitet sein müssen.

An wen wende ich mich

Aufgaben

Sekretariat Bauamt

 

 

Kontaktdaten:

Name: Roswitha Loacker

Telefon:+43 (0)5577 8181-502

Fax:+43 (0)5577 8181-540

E-mail:roswitha.loacker@lustenau.at

Büro:EG-Sekretariat

Gebäude:Bauamt

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

Den ausgefüllten Antrag auf Vorprüfung (finden Sie unter Dokumente) mit den Unterlagen nach § 4 Baueingabeverordnung im Bauamt abgeben.

  • Pläne, Skizzen und Beschreibungen des Bauvorhabens
  • Nachweis des Eigentums oder Baurechts am Baugrundstücks

    Einen Auszug aus der Katastermappe erhalten Sie im Bauamt.

Was kostet es

Jeder Antrag muss in Österreich mit 13,20 Euro vergebührt werden. Zusätzlich fallen bei einer Vorprüfung 16,80 Euro plus die Bundesabgaben nach dem Gebührengesetz an.

Vergebührung Beilagen: gemäß Gebührengesetz

Dokumente & Links