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Wohnbeihilfe & Wohnungszuschuss

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Wohnbeihilfe & Wohnungszuschuss

Familien und Personen in einer finanziellen Notlage erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe bzw. einen Zuschuss zur Erleichterung ihrer Situation und zur Linderung ihres Wohnungsaufwandes. Die Anträge auf Wohnbeihilfe bzw. Wohnungszuschuss müssen immer über die Gemeinde an das Land Vorarlberg gestellt werden, da die Gemeinde die dargestellte Notsituation bestätigen muss. Antragsformulare finden Sie unter Dokumente. Das Wohnungsamt steht Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Wohnungsbewerbungen
  • Wohnbeihilfe

Kontaktdaten:

Name: Hanno Fäßler

Telefon:+43 (0)5577 8181-308

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:hanno.faessler@lustenau.at

Büro:EG-012

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe bietet Unterstützung bei der Zahlung von Darlehen oder Mieten. Österreichischen Staatsbürgern, EU- und EWR-Bürgern wird zur Linderung des Wohnungsaufwandes, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, eine Wohnbeihilfe gewährt. Der Hauptwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen muss in Vorarlberg sein.

Ein Antrag auf Wohnbeihilfe muss von Lustenauer BürgerInnen über das Wohnungsreferat an das Land Vorarlberg gestellt werden. Bringen Sie dafür folgende Unterlagen mit.

  • Antrag auf Wohnbeihilfe (Formular unter Dokumente)
  • Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Scheidungsbeschluss oder Scheidungsvereinbarung
  • Mietvertrag
  • Bestätigung über Darlehensrückzahlungen
  • Bestätigung des Vermieters über Miethöhe
  • evtl. Behindertennachweis
  • evtl. Bestellungsurkunde eines Sachwalters

Wohnungszuschuss

Ein Wohnungszuschuss wird vom Land Vorarlberg an bedürftige in Vorarlberg lebende Nicht-EU/EWR-Bürger gewährt.

Bedingungen für die Gewährung eines Wohnungszuschusses

  • seit mehr als zehn Jahren in Österreich wohnhaft
  • eine in der Sozialversicherung erfasste Tätigkeit von mindestens acht Jahren
  • mehr als die halbe Lebenszeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten
  • oder Bewerber müssen den Status "langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsbürger" nachweisen können

    Die Förderung besteht in der Zahlung eines monatlichen Zuschusses zur Entlastung der Wohnungsmiete bzw. des Wohnungsaufwandes. Anträge können über das Wohnungsreferat an das Land Vorarlberg gestellt werden.

    Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis über 8 Jahre Sozialversicherung
  • Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Mietvertrag
  • evtl. Behindertennachweis
  • evtl. Bestellungsurkunde des Sachverwalters

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss wird von der Gemeinde Lustenau an bedürftige MitbürgerInnen gewährt. Die Antragstellung ist noch bis 12.2.2010 möglich.

Bedingungen für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses
Einkommen von Alleinstehenden nicht über 1.010 Euro netto
Einkommen von Ehepaaren/Lebensgemeinschaften nicht über 1.500 Euro netto
und zuätzlich je Kind/weitere Personen 132 Euro netto

Höhe des Zuschusses pro Haushalt
250,- Euro

Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensunterlagen aller Personen im Haushalt (Gehalt, Pension, Arbeitslosengeld, Wohnbeihilfe etc.) und die Bankkontokarte bzw Kontoauszug.

Dokumente & Links