Wohnbeihilfe & Wohnungszuschuss
Familien und Personen in einer finanziellen Notlage erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe bzw. einen Zuschuss zur Erleichterung ihrer Situation und zur Linderung ihres Wohnungsaufwandes. Die Anträge auf Wohnbeihilfe bzw. Wohnungszuschuss müssen immer über die Gemeinde an das Land Vorarlberg gestellt werden, da die Gemeinde die dargestellte Notsituation bestätigen muss. Antragsformulare finden Sie unter Dokumente. Das Wohnungsamt steht Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Wohnungsbewerbungen
Wohnbeihilfe
Kontaktdaten:
Name: Hanno Fäßler
Telefon: +43 (0)5577 8181-308
Fax: +43 (0)5577 86868
E-mail: hanno.faessler@lustenau.at
Büro: EG-012
Gebäude: Rathaus
Straße: Rathausstraße 1
PLZ Ort: 6890 Lustenau
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe bietet Unterstützung bei der Zahlung von Darlehen oder Mieten. Österreichischen Staatsbürgern, EU- und EWR-Bürgern wird zur Linderung des Wohnungsaufwandes, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, eine Wohnbeihilfe gewährt. Der Hauptwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen muss in Vorarlberg sein.
Ein Antrag auf Wohnbeihilfe muss von Lustenauer BürgerInnen über das Wohnungsreferat an das Land Vorarlberg gestellt werden. Bringen Sie dafür folgende Unterlagen mit.
Antrag auf Wohnbeihilfe (Formular unter Dokumente)
Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
Scheidungsbeschluss oder Scheidungsvereinbarung
Mietvertrag
Bestätigung über Darlehensrückzahlungen
Bestätigung des Vermieters über Miethöhe
evtl. Behindertennachweis
evtl. Bestellungsurkunde eines Sachwalters
Wohnungszuschuss
Ein Wohnungszuschuss wird vom Land Vorarlberg an bedürftige in Vorarlberg lebende Nicht-EU/EWR-Bürger gewährt.
Bedingungen für die Gewährung eines Wohnungszuschusses
seit mehr als zehn Jahren in Österreich wohnhaft
eine in der Sozialversicherung erfasste Tätigkeit von mindestens acht Jahren
mehr als die halbe Lebenszeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten
oder Bewerber müssen den Status "langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsbürger" nachweisen können
Die Förderung besteht in der Zahlung eines monatlichen Zuschusses zur Entlastung der Wohnungsmiete bzw. des Wohnungsaufwandes. Anträge können über das Wohnungsreferat an das Land Vorarlberg gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über 8 Jahre Sozialversicherung
Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
Mietvertrag
evtl. Behindertennachweis
evtl. Bestellungsurkunde des Sachverwalters
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss wird von der Gemeinde Lustenau an bedürftige MitbürgerInnen gewährt. Die Antragstellung ist noch bis 12.2.2010 möglich.
Bedingungen für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses
Einkommen von Alleinstehenden nicht über 1.010 Euro netto
Einkommen von Ehepaaren/Lebensgemeinschaften nicht über 1.500 Euro netto
und zuätzlich je Kind/weitere Personen 132 Euro netto
Höhe des Zuschusses pro Haushalt
250,- Euro
Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensunterlagen aller Personen im Haushalt (Gehalt, Pension, Arbeitslosengeld, Wohnbeihilfe etc.) und die Bankkontokarte bzw Kontoauszug.
Dokumente & Links