Wenn der Traum von eigenen Haus wahr wird
Für alle bewilligenungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag zu stellen. Ein Antrag auf Baubewilligung (Bauantrag) kann formlos oder mittels nachstehendem Formular erfolgen. Dieser Antrag hat Art, Lage, Form, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben. Für umfangreichere Planungen wie Hausbau, Zubauten etc. ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
An wen wende ich mich Aufgaben
Sekretariat Bauamt
Kontaktdaten:
Name: Roswitha Loacker
Telefon: +43 (0)5577 8181-502
Fax: +43 (0)5577 8181-540
E-mail: roswitha.loacker@lustenau.at
Büro: EG-Sekretariat
Gebäude: Bauamt
Straße: Rathausstraße 1
PLZ Ort: 6890 Lustenau
Was brauche ich
Dem Bauantrag (Formular untenstehend) sind Unterlagen nach § 1 Baueingabeverordnung beizulegen.
Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Eigentümers
die zur Beurteilung des Bauvorhabens erfoderlichen Pläne
Berechnungen und Beschreibungen
Nachweis der rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche
Die Pläne, Berechnungen und Beschreibungen sind in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.
Die Bewilligung des Bauantrages erfolgt mittels Bescheid.
Was ich sonst noch beachten muss
Bei Errichtung oder wesentlicher Änderung von Gebäuden ist es möglich, zuvor eine Baugrundlagenbestimmung oder eine Vorprüfung durchführen zu lassen. Für die Zufahrt auf das Baugrundstück von einer öffentlichen Straße aus ist eine Gebrauchserlaubnis erforderlich, die für Landesstraße das Landesstraßenbauamt und für Gemeindestraßen die Gemeinde erteilt. Für private Zufahrten sind entsprechende Geh- und Fahrrechte erforderlich.
Was kostet es
Die Kosten für einen Bauantrag ergeben sich hauptsächlich aus der Verwaltungsabgabenverordnung und dem Gebührengesetz. Sie belaufen sich bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus, für das eine Wohnbauförderung gewährt wird, auf ca. 250,- Euro und ergeben sich aus folgenden Gebühren.
Antragsgebühr: 13,20 Euro
Bauantrag: 1/2 oder 1 Promille der geschätzten Baukosten, mindestens 24,10 Euro
Planabweichungen: 1/4 von dem, was bei der Bewilligung bezahlt wurde, mindestens 24,10 Euro
Beilagen: gemäß Gebührengesetz
Dokumente & Links