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Ohne Eltern verreisen

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Ohne Eltern verreisen

Wenn Ihr Kind vor seinem zwölften Geburtstag alleine, mit Ihnen oder in Begleitung anderer Personen ins Ausland reisen will, müssen Sie einen Kinderpass beantragen.

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Aufgaben

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Was brauche ich

  • Formular "Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses
  • amtlicher Lichtbildausweis des Beantragenden oder der Beantragenden (Vater/Mutter)
  • eventuell Heiratsurkunde des Beantragenden oder der Beantragenden (Vater/Mutter)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • ein Passfoto vom Kind (35 x 45 mm) nach den gängigen Passbildkriterien


Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich zur Identitätsfeststellung erscheinen. Der Kinderpass  wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die vom Antragsteller oder der Antragstellerin angegebene Adresse zugestellt. Auf Wunsch wird auch ein Expresspass für Kinder ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.

Was ich sonst noch beachten muss

Gültigkeitsdauer von Kinderpässen:

  • für Kinder ab der Geburt bis zwei Jahren: zwei Jahre
  • für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre
    Wer kann den Kinderpass beantragen?
    Ein Kinderpass kann nur von dem Elternteil beantragt werden, der auch die gesetzliche Vertretung für das Kind hat
     
  • Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
  • Für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt.
  • Bei geschiedenen Ehen oder nach einer Übertragung der Obsorge an sonstige Personen benötigen Sie einen Nachweis der Obsorge.
  • Minderjährige Eltern vertritt in der Regel das Jugendamt.

Was kostet es

  • Kinderpass: 30 Euro
  • Expresspass für Kinder: 45 Euro

    Gebührenbefreiung:
    Seit 1. Jänner 2008 sind Dokumente (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument), die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.

Dokumente & Links