Ohne Eltern verreisen
Wenn Ihr Kind vor seinem zwölften Geburtstag alleine, mit Ihnen oder in Begleitung anderer Personen ins Ausland reisen will, müssen Sie einen Kinderpass beantragen.
An wen wende ich mich Kontaktdaten:
Name:
Telefon:
E-mail:
Straße:
PLZ Ort:
Was brauche ich
Formular "Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses
amtlicher Lichtbildausweis des Beantragenden oder der Beantragenden (Vater/Mutter)
eventuell Heiratsurkunde des Beantragenden oder der Beantragenden (Vater/Mutter)
Geburtsurkunde des Kindes
Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
ein Passfoto vom Kind (35 x 45 mm) nach den gängigen Passbildkriterien
Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich zur Identitätsfeststellung erscheinen. Der Kinderpass wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die vom Antragsteller oder der Antragstellerin angegebene Adresse zugestellt. Auf Wunsch wird auch ein Expresspass für Kinder ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.
Was ich sonst noch beachten muss
Gültigkeitsdauer von Kinderpässen:
für Kinder ab der Geburt bis zwei Jahren: zwei Jahre
für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre
Wer kann den Kinderpass beantragen?
Ein Kinderpass kann nur von dem Elternteil beantragt werden, der auch die gesetzliche Vertretung für das Kind hat
Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
Für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt.
Bei geschiedenen Ehen oder nach einer Übertragung der Obsorge an sonstige Personen benötigen Sie einen Nachweis der Obsorge.
Minderjährige Eltern vertritt in der Regel das Jugendamt.
Was kostet es
Kinderpass: 30 Euro
Expresspass für Kinder: 45 Euro
Gebührenbefreiung:
Seit 1. Jänner 2008 sind Dokumente (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument), die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.
Dokumente & Links