Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat am 30. April 2009 den Entwurf für die Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Planauflage gemäß § 21 des Raumplanungsgesetzes beschlossen. Es handelt sich dabei um eine umfassende Planänderung für das gesamte Gemeindegebiet.
Der bis heute gültige Flächenwidmungsplan stammt in seiner „Urfassung“ aus dem Jahr 1981. Seither haben sich wesentliche Rahmenbedingungen für die Gemeindeentwicklung und damit auch für den Flächenwidmungsplan geändert. Darüber hinaus hat auch die mehrfache Novellierung des Raumplanungsgesetzes eine Anpassung des Flächenwidmungsplanes an die geänderten Rechtsgrundlagen erforderlich gemacht. Das von der Gemeindevertretung am 21. September 2006 beschlossene Räumliche Entwicklungskonzept ist ein weiterer und wichtiger Grund für die Planüberarbeitung. Die dort formulierten Entwicklungsziele und Leitsätze waren in den Flächenwidmungsplan einzuarbeiten.