
Bei der Gemeindevertretungssitzung am 9. September wurde der überarbeitete Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde beschlossen. Der Flächenwidmungsplan ist ein wichtiges Instrument für eine positive Gemeindeentwicklung. Ziel ist es, die Lebensqualität für die Zukunft zu sichern und Lustenau als dynamischen Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln.
Raumplanungsgesetz und räumliches Entwicklungskonzept
Der neue Flächenwidmungsplan basiert auf den Grundsätzen des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes und des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) der Marktgemeinde aus dem Jahr 2006. Im REK sind die Leitziele und Leitbilder für die Gemeindeentwicklung Lustenaus definiert. Erarbeitet wurde der Flächenwidmungsplan in den letzten beiden Jahren von Planungsexperten des Büros „stadtland“ mit DI Edgar Hagspiel und DI Helena Gössler) und Ing Eugen Amann (verantwortlich für die Bereiche Hochbau, Baurecht und Planung im Rathaus Lustenau).
Grundlage für die Gemeindepolitik
Der vorliegende Flächenwidmungsplan ist ein bedeutendes städteplanerisches Instrument und damit eine wichtige Grundlage für die Gemeindepolitik. Das Bekenntnis der Marktgemeinde Lustenau zu einer modernen Wirtschafts-, Bildungs-, und Sport-Gemeinde ist nicht gleichbedeutend mit einem absoluten "Ja" zu unkontrolliertem Wachstum. Es wurden einerseits optimale Entwicklungsszenarien für eine positive wirtschaftliche Entwicklung erarbeitet, andererseits wertvolle Landschafts- und Naturräume zur weiteren Erhöhung der Lebensqualität gesichert.
5000 Grundstücke erfasst, kontrolliert und überarbeitet
Der Plan wurde in einem aufwändigen Arbeitsprozess überarbeitet: Die Flächenwidmung jedes einzelnen Grundstücks (ca 5000!) in Lustenau musste erfasst, kontrolliert und allenfalls überarbeitet werden. In vielen Sitzungen des Planungsausschusses im Jahre 2009 wurde das Resultat der Überarbeitung präsentiert und besprochen. Im Frühsommer 2009 wurde der Flächenwidmungsplan zur Einsicht für alle Bürgerinnen und Bürger aufgelegt und die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaften verständigt. Anschließend wurden 89 Einsprüche bearbeitet, von denen ca zwei Drittel im Sinne der Antragstellenden erledigt werden konnten. Nach nochmaliger Diskussion im Planungsausschuss wurde der Entwurf jetzt von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.