
Der 18. Geburtstag ist für jeden etwas Besonderes. Nicht nur weil man dann den Führerschein machen kann und somit unabhängiger wird, sondern auch weil man mit 18 in Österreich volljährig ist und somit alle Rechte - und auch Pflichten - eines erwachsenen Bürgers hat.
Die Marktgemeinde Lustenau feiert alle zwei Jahre mit den 18 und 19-jährigen Lustenauern ihre Volljährigkeit und lädt die jungen Erwachsenen zur Jungbürgerfeier ein. Neben einem unterhaltsamen Rahmenprogramm, das mit einigen JungbürgerInnen gemeinsam gestaltet wird, gibt es am Abend ein gemütliches Fest.
Jungbürgerfeier 2010
18. Juni 2010
Carinisaal, Bildgasse 29