
Die Pflegevorsorge gilt für alle Menschen, die entweder durch Krankheit, Behinderung oder wegen ihres Alters nicht in der Lage sind, sich täglich selbst zu versorgen. Das wichtigste Ziel: Pflegebedürftige können ihre Pflege zu Hause durch eine Krankenschwester oder einen Angehörigen selbst finanzieren. Damit wird es ihnen ermöglicht, solange es vertretbar ist, in den eigenen vier Wänden zu bleiben.
Das Pflegegeld wird von Bund oder Land ausbezahlt und ist unabhängig von Einkommen und Vermögen der Pflegenden. Es ist eine soziale Absicherung für jene, die im familiären Bereich Pflegeleistungen erbringen.
Details zum Pflegegeld finden Sie im Bürgerservice