
Im Bebauungsplan der Marktgemeinde Lustenau sind die baulichen Rahmenbedingungen wie Baugrenzen, Geschossanzahl, Gebäudehöhen, Dachformen etc. geregelt. Jede BürgerIn hat das Recht, während der Amtsstunden in die bestehenden Bebauungspläne Einsicht zu nehmen. Ob ein Grundstück überhaupt bebaubar ist und ob es darüber hinaus auch nach Ihren konkreten Vorstellungen bebaut werden kann, beantwortet Ihnen das Hochbauamt.