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Der Bebauungsplan der Markgemeinde Lustenau


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Der Bebauungsplan der Markgemeinde Lustenau

Im Bebauungsplan der Marktgemeinde Lustenau sind die baulichen Rahmenbedingungen wie Baugrenzen, Geschossanzahl, Gebäudehöhen, Dachformen etc. geregelt. Jede BürgerIn hat das Recht, während der Amtsstunden in die bestehenden Bebauungspläne Einsicht zu nehmen. Ob ein Grundstück überhaupt bebaubar ist und ob es darüber hinaus auch nach Ihren konkreten Vorstellungen bebaut werden kann, beantwortet Ihnen das Hochbauamt.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Planung
  • Hochbauten
  • Raumplanung
  • Gemeindeentwicklung

Kontaktdaten:

Name:Ing. Eugen Amann

Telefon:+43 (0)5577 8181-514

Fax:+43 (0)5577 8181-540

E-mail:eugen.amann@lustenau.at

Büro:OG1-22

Gebäude:Bauamt

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau