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Der Dreck muss weg

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Der Dreck muss weg

Ihr Haus wird an das Kanalnetz angeschlossen...Was kommt auf Sie zu?

Der Kanalanschluss-Bescheid: Innerhalb einer bestimmten Frist müssen Sie für die Herstellung des neuen Kanalanschlusses sorgen. Danach erfolgt von den MitarbeiterInnen des Bauamtes die Überprüfung der Hausanschlüsse.
Die Herstellungskosten für die Hausanschlussleitung sind ganz von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Es ist sinnvoll, diesen Anschluss gleich im Zuge der Herstellung des neuen Gemeindekanals durchführen zu lassen.
Der Kanalanschlussbeitrag hängt von der Größe des Gebäudes und der befestigten Flächen ab.
Der Erschließungsbeitrag hängt von der Größe des Grundstückes ab.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Beratung bei Erstellung von Hausanschlüssen
  • Sachverständiger bei baurechtlichen Verfahren

Kontaktdaten:

Name: Robert Prochazka

Telefon:+43 (0)5577 8181-508

Fax:+43 (0)5577 8181-540

E-mail:robert.prochazka@lustenau.at

Büro:EG-13

Gebäude:Bauamt

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau


Wenn Sie ein Haus bauen oder ein Grundstück kaufen, sprechen Sie rechtzeitig mit den MitarbeiterInnen der Tiefbauabteilung über die Möglichkeiten der Abwasserbeseitigung. Vertrauen Sie auf die Erfahrung der Experten. Die richtige Planung spart Geld und kann viele Probleme vermeiden.

Was brauche ich

Bei Neubauten ist ein Kanalanschlussplan mitzubringen.

Was ich sonst noch beachten muss

Sie möchten ein Haus bauen oder ein Grundstück erwerben?

Wenn Ihr Baugrundstück noch nicht  durch die Kanalisation erschlossen ist, gibt es je nach technischen und rechtlichen Umständen gute Übergangslösungen:

  • Reinigung der Schmutzwasser mittels Hauskläranlage
  • Ableitung mit einer eigenen Schmutzwasserdruckleitung bis zum nächsten Anschluss an die öffentliche Kanalisation.
  • Sammlung in einer Anlage und Abfuhr durch einen Tankwagen der Entsorgungsfirma.

    Herstellung des Kanalanschlusses
    Jeder Gebäudeeigentümer ist für die Herstellung des Anschlusskanals, d.h. die Verbindung vom Haus zum öffentlichen Kanal, selbst zuständig. Die Gemeinde bietet die Anschlussmöglichkeit.

    Tipps zur Abwasserbeseitigung gibt's unter Dokumente.

Was kostet es

Einmaliger Anschlussbeitrag
Für die meisten Einfamilienhäuser beträgt der Anschlussbeitrag je nach Größe des Gebäudes etwa 2.000,- bis 4.000,- Euro.

Einmaliger Erschließungsbeitrag
Der Erschließungsbeitrag beträgt 0,8525 Euro pro m² Grundstücksfläche. Dabei ist es unerheblich, ob das Grundstück bebaut ist. Wenn also ein Grundstück im Einzugsbereich eines Sammelkanals liegt, zahlt jeder Grundstückseigentümer automatisch einen Erschließungsbeitrag.

Kanalbenützungsgebühr
Die Rechnung für Kanal und Abwasser wird Ihnen vierteljährlich von der Gemeinde zugestellt.

  • Bei Direktanschluss: 3,08 Euro pro m³ Wasser
  • Mit eigener Kläranalge und Überlauf in Kanal: 2,75 Euro pro m³

Dokumente & Links