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Der Personalausweis


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Der Personalausweis

Seit Jänner 2002 kann der Personalausweis im Scheckkartenformat beantragt werden. Mit dem neuen Personalausweis besitzen Sie ein Dokument, mit dem Sie jederzeit Ihre Identität nachweisen können und einen Reisepassersatz haben, der in 32 Staaten Europas als Reisedokument gilt.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Meldewesen
  • Reisepässe
  • Wahlen
  • Tourismus
  • Eheschließungen
  • Personenstandsangelegenheiten
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Verwaltung Friedhof Hasenfeld

Kontaktdaten:

Name: Jürgen Peter

Telefon:+43 (0)5577 8181-205

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:juergen.peter@lustenau.at

Büro:EG-003

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

Ein Personalweis wird mittels eines Formulares, welches Sie unter Dokumente finden, beantragt. Zusätzlich müssen Sie dem Antrag folgende weitere Unterlagen beilegen.

ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass / über 5 Jahre abgelaufener Reisepass oder Personalausweis

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • ein Passbild
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

mit gültigem Reisepass

mit abgelaufenem Personalausweis

 

  • alter Personalausweis
  • ein Passbild

bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

Was ich sonst noch beachten muss

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt zehn Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die nachträgliche Änderung von Personaldaten (z.B. Namen, akademischer Grad, etc.) ist nicht möglich. Bei geänderten Daten muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

Was kostet es

Gebühren: 61,50 Euro
Für Kinder im Alter von 2-16 Jahren: 26,30 Euro

Gebührenbefreiung:
Seit 1. Jänner 2008 sind Dokumente (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument), die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.

Dokumente & Links