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Der österreichische Reisepass


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Der österreichische Reisepass

Für den Grenzübertritt ist ein Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Außerdem dienen Reisepass bzw. Personalausweis als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gelten Reisepass und Personalausweis sowie andere Identitätsausweise als amtliche Lichtbildausweise.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Meldewesen
  • Reisepässe
  • Wahlen
  • Tourismus
  • Eheschließungen
  • Personenstandsangelegenheiten
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Verwaltung Friedhof Hasenfeld

Kontaktdaten:

Name: Jürgen Peter

Telefon:+43 (0)5577 8181-205

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:juergen.peter@lustenau.at

Büro:EG-003

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

Den Antrag zur Ausstellung eines Reisepasses finden Sie unter Dokumente. Diesem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beilegen.

ohne Reisepass oder Personalausweis / über 5 Jahre abgelaufener Reisepass oder Personalausweis

  • Geburtsurkunde
  • ein Passbild (Hochformat ca 3,5 x 4,5 cm)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell Heiratsurkunde
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

bei abgelaufenem Reisepass

  • alter Reisepass
  • ein Passbild (Hochformat ca 3,5 x 4,5 cm)

mit Personalausweis

bei geänderten Personaldaten

  • alter Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • ein Passbild (Hochformat ca 3,4 x 4,5 cm)
  • eventuell Heiratsurkunde
  • auf den neuen Namen lautender Staatsbürgerschaftsnachweis
  • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

Was ich sonst noch beachten muss

Expresspass
Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.

Spezielle Passfotos
Sie brauchen für Ihren Reisepass spezielle Passfotos. Andere Fotos sind leider nicht verwendbar. Passtaugliche Fotos erhalten Sie im Fotofachgeschäft bzw. an Fotoautomaten, die mit einem speziellen Aufkleber gekennzeichnet sind.

Was kostet es

Sicherheitspass: 75,90 Euro
Expresspass: 100,- Euro

Gebührenbefreiung:
Seit 1. Jänner 2008 sind Dokumente (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument), die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.

Dokumente & Links