Der österreichische Reisepass
Für den Grenzübertritt ist ein Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Außerdem dienen Reisepass bzw. Personalausweis als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gelten Reisepass und Personalausweis sowie andere Identitätsausweise als amtliche Lichtbildausweise.
An wen wende ich mich Aufgaben
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Personenstandsangelegenheiten
Staatsbürgerschaftsnachweise
Verwaltung Friedhof Hasenfeld
Kontaktdaten:
Name: Jürgen Peter
Telefon: +43 (0)5577 8181-205
Fax: +43 (0)5577 86868
E-mail: juergen.peter@lustenau.at
Büro: EG-003
Gebäude: Rathaus
Straße: Rathausstraße 1
PLZ Ort: 6890 Lustenau
Was brauche ich
Den Antrag zur Ausstellung eines Reisepasses finden Sie unter Dokumente. Diesem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beilegen.
ohne Reisepass oder Personalausweis / über 5 Jahre abgelaufener Reisepass oder Personalausweis
Geburtsurkunde
ein Passbild (Hochformat ca 3,5 x 4,5 cm)
Staatsbürgerschaftsnachweis
eventuell Heiratsurkunde
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
bei abgelaufenem Reisepass
alter Reisepass
ein Passbild (Hochformat ca 3,5 x 4,5 cm)
mit Personalausweis
bei geänderten Personaldaten
alter Reisepass
Geburtsurkunde
ein Passbild (Hochformat ca 3,4 x 4,5 cm)
eventuell Heiratsurkunde
auf den neuen Namen lautender Staatsbürgerschaftsnachweis
urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Was ich sonst noch beachten muss
Expresspass
Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.
Spezielle Passfotos
Sie brauchen für Ihren Reisepass spezielle Passfotos. Andere Fotos sind leider nicht verwendbar. Passtaugliche Fotos erhalten Sie im Fotofachgeschäft bzw. an Fotoautomaten, die mit einem speziellen Aufkleber gekennzeichnet sind.
Was kostet es
Sicherheitspass: 75,90 Euro
Expresspass: 100,- Euro
Gebührenbefreiung:
Seit 1. Jänner 2008 sind Dokumente (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument), die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.
Dokumente & Links