Die Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde sollte innerhalb eines Monats nach der Geburt beantragt werden. Sie hält den Namen des Kindes und die familiäre Situation zur Zeit der Geburt fest und muss immer am jeweiligen Ort der Geburt beantragt werden. Bevor jedoch eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann, muss die Hebamme die entsprechende Mitteilung ("Anzeige zur Geburt") an das Standesamt geschickt haben.
An wen wende ich mich Aufgaben
Meldewesen
Reisepässe
Wahlen
Tourismus
Eheschließungen
Personenstandsangelegenheiten
Staatsbürgerschaftsnachweise
Verwaltung Friedhof Hasenfeld
Kontaktdaten:
Name: Jürgen Peter
Telefon: +43 (0)5577 8181-205
Fax: +43 (0)5577 86868
E-mail: juergen.peter@lustenau.at
Büro: EG-003
Gebäude: Rathaus
Straße: Rathausstraße 1
PLZ Ort: 6890 Lustenau
Was brauche ich
Folgende Dokumente benötigt das Standesamt zur Ausstellung einer Geburtsurkunde.
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (auf den aktuellen Familiennamen lautend)
eventuell Nachweis akademischer Grade
bei ehelichen Kindern zusätzlich
bei geschiedener Mutter zusätzlich
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Scheidungsurteil bzw –beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe
bei verwitweter Mutter zusätzlich
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Sterbeurkunde des Ehegatten
bei AusländerInnen zusätzlich
Reisepässe oder Staatsangehörigkeitsausweise statt österreichischem Staatsbürgerschaftsnachweis
alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Übersetzer
Was ich sonst noch beachten muss
In der Geburtsurkunde kann der Vater nur dann angegeben werden, wenn er freiwillig die Vaterschaft anerkennt oder sie durch ein Gerichtsurteil festgestellt wurde.
Was kostet es
Geburtsurkunde: 9,30 Euro