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Die Geburtsurkunde


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Die Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde sollte innerhalb eines Monats nach der Geburt beantragt werden. Sie hält den Namen des Kindes und die familiäre Situation zur Zeit der Geburt fest und muss immer am jeweiligen Ort der Geburt beantragt werden. Bevor jedoch eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann, muss die Hebamme die entsprechende Mitteilung ("Anzeige zur Geburt") an das Standesamt geschickt haben.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Meldewesen
  • Reisepässe
  • Wahlen
  • Tourismus
  • Eheschließungen
  • Personenstandsangelegenheiten
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Verwaltung Friedhof Hasenfeld

Kontaktdaten:

Name: Jürgen Peter

Telefon:+43 (0)5577 8181-205

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:juergen.peter@lustenau.at

Büro:EG-003

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

Folgende Dokumente benötigt das Standesamt zur Ausstellung einer Geburtsurkunde.

 

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (auf den aktuellen Familiennamen lautend)
  • eventuell Nachweis akademischer Grade

bei ehelichen Kindern zusätzlich

bei geschiedener Mutter zusätzlich

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Scheidungsurteil bzw –beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe

bei verwitweter Mutter zusätzlich

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Sterbeurkunde des Ehegatten

bei AusländerInnen zusätzlich

  • Reisepässe oder Staatsangehörigkeitsausweise statt österreichischem Staatsbürgerschaftsnachweis
  • alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Übersetzer

Was ich sonst noch beachten muss

In der Geburtsurkunde kann der Vater nur dann angegeben werden, wenn er freiwillig die Vaterschaft anerkennt oder sie durch ein Gerichtsurteil festgestellt wurde.

Was kostet es

Geburtsurkunde: 9,30 Euro