Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien zuständig.
Im Strafregister sind vor allem enthalten:
alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte
alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer StaatsbürgerInnen
alle rechtskräftigen Verurteilungen durch ausländische Gerichte von Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte