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Die Strafregisterbescheinigung

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Die Strafregisterbescheinigung

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien zuständig.

Im Strafregister sind vor allem enthalten:

  • alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte
  • alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer StaatsbürgerInnen
  • alle rechtskräftigen Verurteilungen durch ausländische Gerichte von Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
  • alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Verkehrs- und Veranstaltungsüberwachung
  • Veranstaltungsbewilligung
  • Verkehrsangelegenheiten
  • Beschilderungen
  • Fundamt
  • Fahrradregistrierungen
  • Strafregister
  • Verlustbestätigungen

Kontaktdaten:

Name: Sicherheitswache

Telefon:+43 (0)5577 8181-214

Fax:+43 (0)5577 8181-80

E-mail:sicherheitswache@lustenau.at

Büro:OG2-205

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

Für eine Strafregisterbescheinigung müssen Sie folgende Dokumente mitbringen.

  • amtlicher Lichtbildausweis

Was ich sonst noch beachten muss

Die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen tritt mit Ablauf der Tilgungsfrist kraft Gesetzes ein, d.h. sowohl die getilgte Verurteilung als auch die den/die Verurteilte/n betreffenden Daten werden aus dem Strafregister gelöscht. Ausnahme hiervon bilden lebenslange Freiheitsstrafen. Eine getilgte Verurteilung darf weder in Strafregisterauskünfte und -bescheinigungen aufgenommen noch darin auf irgendeine Art ersichtlich gemacht werden.

Was kostet es

Ohne Angabe eines Verwendungszwecks: 31,60 Euro
Zur Vorlage bei einer bestimmten Person/Firma/Amt: 17,30 Euro