Die Sterbeurkunde
Ein Todesfall ist für die Hinterbliebenen eine schmerzliche Erfahrung. Trotzdem müssen sie einige wichtige Erledigungen tätigen. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in dieser schwierigen Zeit alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten. Es veranlaßt die Totenbeschau und beantragt die Eintragung ins Sterbebuch beim Standesamt.
An wen wende ich mich Aufgaben
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Tourismus
Eheschließungen
Personenstandsangelegenheiten
Staatsbürgerschaftsnachweise
Verwaltung Friedhof Hasenfeld
Kontaktdaten:
Name: Jürgen Peter
Telefon: +43 (0)5577 8181-205
Fax: +43 (0)5577 86868
E-mail: juergen.peter@lustenau.at
Büro: EG-003
Gebäude: Rathaus
Straße: Rathausstraße 1
PLZ Ort: 6890 Lustenau
Bestattung Feistenauer, Hasenfeldstr. 24, Tel. +43 (0)5577 87100 oder +43 (0)0664 4141121. Fax +43 (0)5577 87100-10.
Was brauche ich
Für die Eintragung ins Sterbebuch und die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie folgende Dokumente.
Lichtbildausweis der beantragenden Person
Geburtsurkunde des Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen
Heiratsurkunde des Verstorbenen
evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde bei Verwitweten
evtl. Scheidungsurteil
Was ich sonst noch beachten muss
Die Anzeige über einen Todesfall muss beim Standesamt von folgenden Personen gemacht werden.
EhegattIn oder sonstige Familienangehörige
der/die letzte UnterkunftgeberIn
sonstige Personen, die vom Tod auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben
Was kostet es
Die Todesbestätigung ist gebührenfrei. Es empfiehlt sich, eine ausreichende Anzahl an "Abschriften aus dem Sterbebuch" ausstellen zu lassen. Gebühren für eine Abschrift aus dem Sterbebuch: 9,30 Euro