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Das Meldeservice in Lustenau


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Das Meldeservice in Lustenau

In Österreich ist jeder neue Einwohner und jede Änderung des Wohnsitzes (Haupt- und Nebenwohnsitz) meldepflichtig. Innerhalb von 3 Tagen nach Einzug oder Auszug muss daher eine An- bzw. Abmeldung an das Gemeindamt erfolgen. Auch Namensänderungen (z. B. nach Heirat oder Scheidung) müssen gemeldet werden. Dafür haben Sie allerdings 3 Monate Zeit. Das Meldeamt ist hier die Anlaufstelle. Dort erhalten Sie außerdem jederzeit eine Meldebestätigung, z.B. zur Vorlage bei diversen Behörden, für Bewerbungen etc.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Meldewesen
  • Reisepässe
  • Wahlen
  • Tourismus
  • Eheschließungen
  • Personenstandsangelegenheiten
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Verwaltung Friedhof Hasenfeld

Kontaktdaten:

Name: Jürgen Peter

Telefon:+43 (0)5577 8181-205

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:juergen.peter@lustenau.at

Büro:EG-003

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

An- und Abmeldungen müssen persönlich in Meldeamt getätigt werden. Bei Meldungen durch eine VertreterIn muss die vertretende Person einen Reisepass vorweisen. Schriftliche Meldungen akzeptiert das Meldeamt gegen eine Eingabegebühr von 14,30 Euro. Zu jeder Anmeldung bringen Sie bitte einen ausgefüllten Meldezettel mit. Das Formular finden Sie unter Dokumente.

Zusätzlich benötigen Sie:

  • einen Lichtbildausweis, aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht
  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
  • Reisepass bei nicht österreichischen Staatsbürgern
  • Lichtbildausweis des Anmeldenden und Geburtsurkunde des Neugeborenen
  • Heiratsurkunde bei Adressänderung nach Eheschließung
  • Scheidungsurkunde bei Adressänderung nach Scheidung

Was ich sonst noch beachten muss

Die Anmeldung kann als Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz erfolgen. Als Hauptwohnsitz zählt jener Wohnsitz der den Mittelpunkt ihres Lebens bildet und an dem Sie sich überwiegend aufhalten. So ist z. B. auch der Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte ein entscheidender Faktor zur Bestimmung von Haupt- oder Nebenwohnsitz.

Der ausgefüllte Meldezettel muss bei Hautpmietwohnungen von der Hausverwaltung, bei Untermietwohnungen vom Hauptmieter und bei Eigentumswohnungen oder Häusern vom Eigentümer unterschrieben werden.

Bei einem Umzu innerhalb Österreichs erledigt das Meldeamt ihres neuen Wohnsitzes mit der Anmeldung gleichzeitig auch die Abmeldung vom alten Wohnsitz.

Was kostet es

Die An- und Abmeldung ist kostenlos. Bei schriftlichen An- und Abmeldungen wird eine Eingabegebühr von 14,30 Euro verrechnet. Die Gebühren für Meldebestätigungen richten sich nach dem Verwendungszweck.

Gebührenfrei sind Meldebestätigungen für:

 

  • Notstandshilfeansuchen
  • Arbeitslosenansuchen
  • Pensionsanträge
  • Krankenkassenanträge
  • Anträge an Krankenanstalten
  • Bundesheer

    Alle Meldebestätigungen für sonstige Zwecke kosten 2,10 Euro.

Dokumente & Links