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Energie- und Mobilitätsförderungen

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Energie- und Mobilitätsförderungen

Die Marktgemeinde Lustenau setzt alles daran, Bürgerinnen und Bürger für klimafreundliches Handeln zu begeistern und unterstützt private Aktivitäten im Bereich Energie und Klimaschutz durch folgende Förderungen:

1. Förderung von thermischen Solaranlagen und Photovoltaikanlagen
Mit einer zusätzlichen Förderung von 25% der Landesförderungunterstützt die Gemeinde Lustenau den Bau von Solaranlagen bei Eigenheimen (max zwei Wohnungen) und Reihenhäusern (dezentrale Anlagen).

2. Förderung von Fahrradanhängern
Ein kleiner, aber sympathischer Beitrag zu umweltfreundlichem Verkehrsverhalten ist die KiKi-Förderung der Gemeinde. Für einen Kinder-Radanhänger oder Lastenanhänger, der bei einem Lustenauer Händler gekauft wird, sponsert die Gemeinde 25% des Kaufpreises (bis zu 100,- Euro). Die KiKi-Förderung ist bei der Gemeindekasse im Rathaus gegen Vorlage der Originalrechnung erhältlich.

3. Förderung von modernen Holzheizungen
Mit Biomasseheizungen wird Energie effizient eingesetzt und umweltschädliches Kohlendioxid eingespart. Wenn Sie mit Biomasse heizen, unterstützt Sie die Gemeinde mit einer zusätzlichen Förderung zur Landesförderung.

Neubau:
Alle Biomasseheizanlagen im Neubau, die nach den Richtlinien des Landes für Kleinanlagen errichtet wurden, erhalten pauschal Euro 500,-.
                Gefördert werden:
                • Stückholzheizung mit Pufferspeicher
                • Kachelöfen und Kaminöfen als einziges Heizsystem
                • Automatische Hackschnitzelheizung
                • Automatische Pellets-Heizanlage

Bei Mikronetzwerken wird jedes zusätzlich angeschlossene Gebäude mit Euro 200,- gefördert.

Altbau
(Gebäude älter als 10 Jahre)
Alte Heizanlagen, die durch eine neue Biomasseheizanlage ersetzt werden, bekommen pauschal Euro 1.200,- (maximal jedoch die Höhe der Landesförderung).

               Gefördert werden:
               • Stückholzheizung mit Pufferspeicher
               • Kachelöfen und Kaminöfen als einziges Heizsystem
               • Automatische Hackschnitzelheizung
               • Automatische Pellets-Heizanlage

Bei Mikronetzwerken wird jedes zusätzlich angeschlossene Gebäude mit Euro 200,- gefördert. Weiters wird durch die Gemeinde beim Altbau ein Beratungsscheck (Übernahme der Schutzgebühr von 50 Euro) für eine neutrale Vorortberatung durch das Energieinstitut ausgegeben.

Wichtig: Die Vorortberatung muss vor dem Heizungstausch durchgeführt werden und ist Voraussetzung für die Förderung durch die Gemeinde! Wird der Beratungsscheck nicht in Anspruch genommen, werden nur pauschal Euro 500,- gefördert.

4. Förderung von Biogasanlagen
Von der Marktgemeinde Lustenau wird ein einmaliger Zuschuss für die Errichtung von Biogasanlagen im Gemeindegebiet von Lustenau mit integrierter Kraft-Wärme-Kopplung gewährt.

a) Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung werden mit einer einmaligen Zuwendung von € 3.000,- gefördert.
b) Anlagen mit über 100 kW elektrischer Leistung werden einmalig mit € 5.000,- gefördert.

Voraussetzung für die Gewährung der Gemeindeförderung ist die erfolgte Auszahlung der Landesförderung für Biogasanlagen. Weiters gilt eine Deckelung der Auszahlung bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

5. Lustenauer Umweltpreis
Seit 1991 fördert die Marktgemeinde Lustenau gute Ideen für die Umwelt und vergibt alle zwei Jahre einen Preis an Lustenauerinnen und Lustenauer, die sich in Sachen Umweltschutz besonders engagieren. Das Preisgeld beträgt 2.000 Euro.

Thermografieaktion
Lustenau ist e5-Gemeinde und führt in diesem Winter wieder eine Thermo-grafieaktion durch. Ein Infrarot-Wärmebild soll Schwachstellen an Gebäuden aufzeigen, die sich drastisch auf die Höhe der Heizkosten auswirken können. Da es die Thermografieaufnahmen nicht zum Nulltarif gibt, wird die Marktgemeinde Lustenau diesen Winter 20 Aufnahmen finanziell unterstützen. Den Teilnehmern bleibt ein Selbstbehalt von 50,- Euro bei Gebäuden mit ein bis vier Wohnungen und 80,- Euro bei Gebäuden mit fünf bis acht Wohnungen. Inbegriffen ist auch eine kurze Energieberatung vor Ort.

Die Anmeldung zur Thermografieaktion kann jeden Dienstag bei der Energieberatungsstelle im Bauamt, UG Raum 2, erfolgen. Die Aktion läuft bis Ende Februar 2011.

Eine detaillierte Zusammenstellung und Beschreibung aller Förderungen sowie Informationen zu den Förderungen des Landes finden sie auf der Homepage des Energieinstituts.