Bei der Heirat können sich die Ehepartner für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Eine Namensänderung im Rahmen einer Eheschließung erledigt für Sie das Standesamt im Zuge der standesamtlichen Trauung. Namensänderungen aus anderen Gründen, z.B. nach Auflösung einer Ehe, müssen beim Standesamt eigens beantragt werden.