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Namensänderung

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Namensänderung

Bei der Heirat können sich die Ehepartner für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Eine Namensänderung im Rahmen einer Eheschließung erledigt für Sie das Standesamt im Zuge der standesamtlichen Trauung. Namensänderungen aus anderen Gründen, z.B. nach Auflösung einer Ehe, müssen beim Standesamt eigens beantragt werden.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Meldewesen
  • Reisepässe
  • Wahlen
  • Tourismus
  • Eheschließungen
  • Personenstandsangelegenheiten
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Verwaltung Friedhof Hasenfeld

Kontaktdaten:

Name: Jürgen Peter

Telefon:+43 (0)5577 8181-205

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:juergen.peter@lustenau.at

Büro:EG-003

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Was brauche ich

Zu einer Namensänderung sind folgende Dokumente mitzubringen.

Was ich sonst noch beachten muss

Für eine Änderung nach einer Scheidung in den alten Familiennamen ist das Standesamt der letzten Eheschließung zuständig.

Was kostet es

Gebühren: 20,70 Euro