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Finanzielle Unterstützung für Familien

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Finanzielle Unterstützung für Familien

Die Familie als tragendes Element der Gesellschaft wird auch vom Land Vorarlberg besonders gefördert.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Seniorenhäuser
  • Pflegegeld
  • Schulimpfungen
  • Kinderferienaktion

Kontaktdaten:

Name: Yvonne Ulrich

Telefon:+43 (0)5577 8181-303

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:yvonne.ulrich@lustenau.at

Büro:EG-011

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Voraussetzungen und Höhe des Familienzuschusses

Der Familienzuschuss wird im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld, frühestens ab dem 31. Lebensmonat des Kindes gewährt bzw. ab dem 37. Lebensmonat, wenn bis dahin beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen. Der Familienzuschuss wird an jenen Elternteil ausbezahlt, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Familienzuschuss liegt zwischen monatlich 43,60 und 436,00 Euro - abhängig vom "Pro-Kopf-Einkommen" der Familie. Die exakte Höhe des Zuschusses wird das Amt der Vorarlberger Landesregierung entsprechend Ihrem Einkommen berechnen und Ihnen mitteilen.

Wie stelle ich einen Antrag

Der Antrag ist kurz vor der Einstellung des Kinderbetreuungsgeldes, in der Regel während des 30. Lebensmonats des Kindes mit beiliegendem Formular an die Marktgemeinde Lustenau zu stellen. Die Entscheidung über den Antrag obliegt aber dem Amt der Vorarlberger Landesregierung.

Was ich sonst noch beachten muss

Wenn Sie einen Familienzuschuss beziehen, sind Sie verpflichtet, das Gemeindeamt oder das Amt der Vorarlberger Landesregierung über jede wesentliche Änderung Ihrer Angaben zu informieren.

Dokumente & Links