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Finanzielle Unterstützung für die Betreuung Pflegebedürftiger


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Finanzielle Unterstützung für die Betreuung Pflegebedürftiger

Die Pflege von älteren und kranken Angehörigen ist nicht nur eine enorme physische und psychische Belastung, sondern bedeutet für die Familien auch einen großen finanziellen Aufwand. Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Betrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen und dient dem Ziel, Pflegebedürftigen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

An wen wende ich mich

Aufgaben

  • Seniorenhäuser
  • Pflegegeld
  • Schulimpfungen
  • Kinderferienaktion

Kontaktdaten:

Name: Yvonne Ulrich

Telefon:+43 (0)5577 8181-303

Fax:+43 (0)5577 86868

E-mail:yvonne.ulrich@lustenau.at

Büro:EG-011

Gebäude:Rathaus

Straße:Rathausstraße 1

PLZ Ort:6890 Lustenau

Bundespflegegeld

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bundespflegegeld: 

  • Pflege wird voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern
  • Aufenthalt im Inland

Anträge auf Bundespflegegeld erhalten Sie in der Abteilung Soziales, Gesundheit und Wohnen der Marktgemeinde Lustenau oder bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt.

Höhe des Pflegegeldes

Die Höhe des Pflegegeldes ist einheitlich in sieben Stufen gestaffelt:

  • Stufe 1 - Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden pro Monat: 154,20 Euro
  • Stufe 2 - Pflegebedarf von mehr als 85 Stunden pro Monat: 284,30 Euro
  • Stufe 3 - Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat: 442,90 Euro
  • Stufe 4 - Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat : 664,30 Euro
  • Stufe 5 - Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat: 902,30 Euro
  • Stufe 6 - Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat: 1.260,00 Euro
  • Stufe 7 - Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat: 1.655,80 Euro

    Das Pflegegeld wird jährlich 12 Mal gewährt.

Dokumente & Links