Willkommen Jungunternehmer und Betriebsgründer
Lustenau hat sich in den letzten Jahren als Wirtschaftsstandort etabliert. Besonders junge Unternehmer und Betriebsgründer mit innovativen Ideen sind hier willkommen. Das Förderungsmodell „Jungunternehmer- bzw Betriebsgründerförderung der Marktgemeinde Lustenau“ unterstützt neugegründete bzw. neuangesiedelte Unternehmen in Lustenau in der schwierigen Startphase.
An wen wende ich mich Aufgaben
Wirtschaft
Vermögen
Liegenschaften
Kontaktdaten:
Name: Raimund Zirker
Telefon: +43 (0)5577 8181-406
Fax: +43 (0)5577 86868
E-mail: raimund.zirker@lustenau.at
Büro: OG1-108
Gebäude: Rathaus
Straße: Rathausstraße 1
PLZ Ort: 6890 Lustenau
Informationen zur Förderung
In den Genuss dieser Förderung kommen Personen, die sich erstmals hauptberuflich selbständig machen sowie juristische Personen, wenn sich der überwiegende Teil der Gesellschafter erstmals selbständig macht und neue Arbeitsplätze schafft.
Die gewählte Gesellschaftsform des Betriebes spielt keine Rolle. Auf die Gewährleistung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der jährlichen Kommunalsteuererklärung des Betriebes an die Steuerabteilung der Gemeinde Lustenau. Die maximale gesamte Fördersumme beträgt 9.000,- Euro.
Was ich beachten muss
Die Förderung kann mit einem formloses Schreiben beantragt werden. Folgende Daten müssen darin enthalten sein.
Datum der Betriebsgründung
Anzahl der Mitarbeiter
Gesamtlohnsumme (Die Jahreslohnsumme des einzelnen Unternehmens muss mindestens 30.000,- Euro betragen)
Die maximale Laufzeit der Förderung beträgt je Betrieb 3 Jahre. Betriebe, die in den Genuss dieser Förderung gekommen sind, müssen mindestens 5 Jahre lang ihren Standort in Lustenau aufrecht erhalten.
Dokumente & Links