Bauanzeige & Bauantrag

Bauanzeige-Bauantrag

Das Vorarlberger Baugesetz (BauG) unterscheidet drei Arten von Bauvorhaben: 

  1. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§18 BauG) 
  2. Anzeigepflichtige Bauvorhaben (§19 BauG) 
  3. Freie Bauvorhaben (§20 Baug)

Ob ein Bauantrag nötig, oder eine Bauanzeige ausreichend ist, klären Sie am besten direkt mit unserer Baurechtsabteilung ab. Vor Einreichung eines Bauvorhabens sind in den meisten Fällen die Baugrundlagen zu bestimmen - siehe Kapitel Baugrundlagenbestimmung

Weitere Informationen:
RIS - Informationssystem des Bundes
Land Vorarlberg - Baurecht

Was ich sonst noch beachten muss

Bei Errichtung oder wesentlicher Änderung von Gebäuden ist es möglich, zuvor eine Baugrundlagenbestimmung oder eine Vorprüfung durchführen zu lassen. Für die Zufahrt auf das Baugrundstück von einer öffentlichen Straße aus ist eine Gebrauchserlaubnis erforderlich, die für Landesstraße das Landesstraßenbauamt und für Gemeindestraßen die Gemeinde erteilt. Für private Zufahrten sind entsprechende Geh- und Fahrrechte erforderlich.

Was brauche ich

Vorab in den meisten Fällen einen Bescheid hinsichtlich der Bestimmung der Baugrundlagen.

Dem Bauantrag sind Unterlagen nach § 1 Baueingabeverordnung beizulegen.

  1. Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Eigentümers
  2. Die zur Beurteilung des Bauvorhabens erfoderlichen Pläne
  3. Berechnungen und Beschreibungen
  4. Nachweis der rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche

Die Pläne, Berechnungen und Beschreibungen sind in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Bewilligung des Bauantrages erfolgt mittels Bescheid.

Der Bauanzeige sind folgende Unterlagen beizulegen. Unterlagen nach § 6 Baueingabeverordnung:

  1. Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Grundeigentümers
  2. Die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Pläne
  3. Berechnungen und Beschreibungen in dreifacher Ausfertigung
  4. Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche
Zuständig für Bauanzeigen ist Frau Sabine Schwärzler-Stari, für Bauanträge die Herren Gerd Mößlang, Rainer Riedmann und William Hörburger.

Was kostet es

Die Kosten für einen Bauantrag ergeben sich hauptsächlich aus der Verwaltungsabgabenverordnung und dem Gebührengesetz.

  1. Antragsgebühr: 14,30 Euro
  2. Bauantrag: 0,5 oder 1,0 Promille der geschätzten Baukosten, mindestens 30,30 Euro (Stand 29.12.2022)
  3. Planabweichungen: 1/4 von dem, was bei der Bewilligung bezahlt wurde, mindestens 30,30 Euro (Stand 29.12.2022)
  4. Beilagen: gemäß Gebührengesetz

Jede Bauanzeige muss in Österreich mit 14,30 Euro vergebührt werden. Zusätzlich fallen bei der Bauanzeige noch 0,4 Promille der geschätzten Baukosten, mindestens 30,30 Euro (Stand 29.12.2022) und die Bundesabgaben an.

Vergebührung Beilagen: gemäß Gebührengesetz

Abbruchsanzeige: 15,20 Euro (Stand 29.12.2022)

Online Formulare

 

Baueingabe kurz     ​Baueingabe lang

Unter die "kurze Baueingabe" fallen zum Beispiel:

Errichtung oder Änderung von
  • Geräteschuppen
  • Schwimmbädern
  • Carports
  • Überdachungen
  • freistehenden Garagen
  • Stützmauern
  • Ortsfeste technische Einrichtungen wie
    • Luftwärmepumpen
    • Klimageräte
    • Windkraftanlagen
    • Photovoltaikanlagen

Abbruch von Gebäuden


Unter die "lange Baueingabe" fallen zum Beispiel:

Neubau von
  • Einfamilienhäusern
  • Mehrwohnungsgebäuden
  • Büro- oder Betriebsgebäuden
Zubauten zu bestehenden Gebäuden

 

 
 
Gerd Mößlang
T +43 5577 8181-5504 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1

Rainer Riedmann
T +43 5577 8181-5506 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1

Mag. William Hörburger
T +43 5577 8181-1602 E-Mail senden

Rathaus
Rathausstraße 1

Sabine Schwärzler-Stari
T +43 5577 8181-5505 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1

Mag. Florian Gabriel Gruppenleiter
T +43 5577 8181-5501 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1