FAQ zu den Gemeindewahlen am 16. März 2025

Am 16. März 2025 sind 17.611 Lustenauerinnen und Lustenauer dazu aufgerufen, die 36 Mandatare der Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu wählen. Die Lustenauerinnen und Lustenauer können sich zwischen fünf Parteien entscheiden.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Bürgerinnen eines EU-Mitgliedstaates ab 16 Jahren, die im am Stichtag 30. Dezember 2024 im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer am Stichtag nicht in Lustenau wohnhaft war, ist im Wahlverzeichnis seiner damaligen Wohnsitzgemeinde eingetragen und muss dort seine Stimme abgeben oder sich eine Wahlkarte besorgen.
Welche Kanditatinnen und Kandidaten und welche Parteien und Listen stehen zur Wahl?
Folgende Wahlwerber:innen für das Amt des Bürgermeisters stehen am 16. März zur Wahl:
- Patrick Wiedl, Mag., 1983, Landtagsabgeordneter
Team Patrick Wiedl - Lustenauer VP - Martin Fitz, 1970, Versicherungskaufmann
Martin Fitz - Lustenauer Freiheitliche - Simon Vetter, DI, 1984, Unternehmer/Bio-Landwirt
Simon Vetter und die Grünen Lustenau - Ruth Lukesch, Mag., 1976, Steuerberaterin
NEOS Lustenau - Philipp Kreinbucher-Tyler, 1986, General Sales Manager
SPÖ & Unabhängige Lustenau
Folgende Parteien für die Wahlen in die Gemeindevertretung stehen am 16. März zur Wahl:
- Team Patrick Wiedl - Lustenauer VP
- Martin Fitz - Lustenauer Freiheitliche
- Simon Vetter und die Grünen Lustenau
- NEOS Lustenau
- SPÖ & Unabhängige Lustenau
Wo kann ich wählen?
In den Amtlichen Wahlinformationen, die in diesen Tagen zugesandt werden, ist das Sprengelwahllokal angegeben.
Wie ist der Stimmzettel aufgebaut?
Da am 16. März zwei getrennte Wahlen stattfinden, gibt es auch zwei Stimmzettel.
- Sie wählen einen Wahlwerber für das Amt des Bürgermeisters, in dem Sie in den Kreis neben seinem Namen ein X machen.
2. Den AMTLICHEN STIMMZETTEL für die Wahlen der Gemeindevertretung
- Sie wählen eine Partei, indem Sie in den Kreis neben dem Namen der Partei ein X machen.
- Außerdem können Sie den Wahlwerbern der von Ihnen gewählten Partei Vorzugsstimmen geben.
- Sie haben die Möglichkeit, fünf Vorzugsstimmen zu vergeben, die Sie auf mehrere Wahlwerber verteilen können.
- Einem Wahlwerber können Sie höchstens zwei Vorzugsstimmen geben.
- Setzen Sie für jede Vorzugsstimme ein X in das Kästchen neben dem bevorzugsten Wahlwerber.
Gibt es Vorzugsstimmen? Wie vergebe ich sie?
Für Kandidatinnen und Kandidaten der gewählten Partei oder Liste können bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben werden. Pro Wahlwerberin bzw. pro Wahlwerber sind aber nur zwei möglich.
Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Der Wahlkartenantrag kann online auf www.meinewahlkarte.at, schriftlich, mittels Anforderungskarte oder persönlich erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Ein Wahlkartenantrag muss immer begründet werden. In Lustenau ist das Bürgerservice im Rathaus (Zimmer E6) die Anlaufstelle für persönliche Anträge.
Bis wann muss die Wahlkarte beantragt werden?
Für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen sind schriftliche Anträge bis 12. März 2025, 24 Uhr, persönliche bis 14. März 2025, 12 Uhr möglich.
Wie kann ich mit Wahlkarte wählen?
- Briefwahl im In- oder Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt (postalische Übermittlung [bitte rechtzeitig absenden, damit die Wahlkarte am Freitag um 12 Uhr im Rathaus einlangt], Abgabe beim Rathaus, Einwerfen in Briefkasten der Gemeinde, etc.);
- Wählen am Wahltag in einem anderen Wahllokal innerhalb der Gemeinde;
- Wählen am Wahltag vor der Wahlkommission für Gehunfähige;
- Wählen am Wahltag im ursprünglich zuständigen Wahllokal.