Geburt

Damit Sie sich ganz auf das freudige Ereignis und Ihren Nachwuchs konzentrieren können, übernehmen bei Geburten in Krankenhäusern die Hebammen und Schwestern alle Formalitäten für Sie. Bei Hausgeburten ist die Hebamme bzw. das Standesamt gerne behilflich.

Die Mitteilung (Anzeige zur Geburt) macht in Normalfall die Hebamme. Die Wohnsitz-Anmeldung des Neugeborenen erfolgt durch das Geburtsstandesamt. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie zusammen mit den Geburtsurkunden vom Geburtsstandesamt.