News Informationen zur Nationalratswahl 2017 14. September 2017

Gemeindewahlen 2015

Die Nationalratswahl 2017 findet am Sonntag, den 15. Oktober 2017statt. Es handelt sich um eine vorgezogene Neuwahl: Regulär wäre der Wahltermin ungefähr ein Jahr später, nach Ablauf der fünfjährigen Gesetzgebungsperiode, gelegen. Der Nationalrat hat jedoch seine vorzeitige Auflösung beschlossen. Stichtag ist der 25. Juli 2017. Er ist für verschiedene Fristen maßgebend. Sind Sie beispielsweise nach diesem Stichtag umgezogen, sind Sie noch im Wählerverzeichnis Ihres früheren Hauptwohnortes eingetragen und müssen entweder dort wählen gehen oder sich eine Wahlkarte besorgen.

Wahlberechtigt sind in Lustenau alle Personen

  • die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft und
  • am Stichtag mit Hauptwohnsitz in Lustenau gemeldet sind,
  • spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
  • am Stichtag in der Wählerevidenz (auch Auslandsösterreicher/innen) eingetragen sind.

Wählen im Wahllokal

Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Nehmen Sie daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) sowie den Wahlausweis (der den Ablauf erleichtert) mit. Sie erhalten die „Amtliche Wahlinformation“ von uns zugeschickt. Hier sind das zuständige Wahllokal und die Wahlzeiten angeführt. Es ist außerdem eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte mit Rücksendekuvert inkludiert.

Wählen mit Wahlkarte

Stimmzettel Die Unterlagen zur Wahl kommen mit der Post zu den Wahlberechtigten nach Hause.

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge können seit dem 14. Juli 2017 (Tag der Ausschreibung der Wahl) gestellt werden. Diese sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkarten können schriftlich bis 11. Oktober 2017 (24 Uhr) oder mündlich (persönlich) bis Freitag, 13. Oktober 2017 (12 Uhr) beantragt werden.

HINWEIS
Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur erhalten Sie eine eingeschriebene Sendung, welche Sie gegebenenfalls noch am Postamt abholen müssen. Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte jedoch online mit Handy-Signatur oder e-card mit Bürgerkartenfunktion erledigt, wird die Wahlkarte in der Regel als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.

Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt und verklebt.

Die verschlossene Wahlkarte kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Bezirkswahlbehörde Dornbirn übermittelt werden. Die Wahlkarte muss am Wahltag bis spätestens 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde Dornbirn einlangen.

Jürgen Peter Abteilungsleiter
T +43 5577 8181-3101 E-Mail senden

Rathaus
Rathausstraße 1