Räumliches Entwicklungskonzept
Die Inhalte des Räumlichen Entwicklungskonzeptes sind im § 11 des Raumplanungsgesetzes geregelt.
Im Räumlichen Entwicklungskonzept sind die räumlichen Entwicklungsziele der Gemeinde festgelegt. Es bildet eine wichtige Grundlage für die Aufstellung und Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
MSc Franz Wiesinger