News Siebenwöchige Sperre der Rheinbrücke 4. Juli 2016

Rheinbrücke Lustenau/Au wird saniert

Ab Montag, dem 11. Juli wird die Rheinbrücke zwischen Lustenau und Au und der Kreuzungsbereich L203 / L204 (Reichsstraße und Brückenzufahrt) für sieben Wochen für den motorisierten Verkehr gesperrt. Fußgänger können die Brücke passieren. In dieser Zeit wird der Asphalt-Fahrbahnbelag aufgrund seines schlechten Zustandes durch eine Beton-Fahrbahn ersetzt.

Die Instandsetzung der Brücke wird vom Land Vorarlberg in enger Abstimmung mit dem Kanton St. Gallen durchgeführt. Zeitgleich mit der Brückeninstandsetzung sind Bauarbeiten am Kreuzungsbereich L 204 / L203 beim Zollamt Lustenau und auf dem Zollamtsplatz Au vorgesehen.

Verkehrsabwicklung, Zollabfertigung

In den vergangenen Monaten wurde unter Miteinbeziehung eines Verkehrsplaners sowie von Zollverwaltungen, Behörden, Gemeinden und Wirtschaft eine Verkehrsabwicklung erarbeitet.

Infolge der ab 11. Juli geplanten Sperre der Rheinbrücke Lustenau – Au bleiben auch die Zollabfertigungen in Lustenau und Au geschlossen. Der PKW-Verkehr wird sich auf die angrenzenden Grenzübergänge verlagern.

Als einziger Übergang wird der Grenzübergang Hohenems – Diepoldsau während 24 Stunden besetzt sein. Der Güterverkehr soll bereits ab Samstag, den 9. Juli umgeleitet werden. Die Vertreter der Ostschweizer und Vorarlberger Transportwirtschaft wurden bereits über die geplante Änderung der Zollabfertigung und Öffnungszeiten informiert.

Verkehrsbegleitende Maßnahmen

Sanierung Rheinbrücke beim Zollamt Au Während der siebenwöchigen Brückensanierung wird auch der Kreuzungsbereich mit der Reichsstraße umgebaut.

Zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf den Umleitungsstrecken werden mehrere begleitende Maßnahmen umgesetzt. So werden beispielsweise der Zollamtsplatz Mäder vergrößert und zusätzliche LKW-Abstellplätze geschaffen. Unmittelbar beim Zollamt Höchst wurde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein provisorischer Radweg errichtet.

Zur Verbesserung des Verkehrsflusses beim Kreisverkehr L 202 / L 40 in Höchst wird in Richtung Lustenau zusätzlich eine provisorische Bypass–Spur errichtet. An mehreren Ampeln wird mit steuerungstechnischen Maßnahmen bzw einer Änderung der Grünzeitverteilung reagiert.

Zur Unterstützung der Zollabfertigung werden bei mehreren Grenzübergängen Einweiser aufgeboten. Auf den Umleitungsstrecken ist eine umfangreiche Hinweisbeschilderung geplant.

Das Land Vorarlberg und der Kanton St. Gallen bemühen sich, die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten und danken den Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis. Trotz aller Bemühungen werden Behinderungen unvermeidlich sein, deshalb werden die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer angehalten, nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

INFORMATIONEN ZU VERKEHRSBEHINDERUNGEN