News Vogelgrippe – Stallpflicht für Geflügel 19. Januar 2017

Vogelgrippe

Aufgrund der Situation in Europa und insbesondere den angrenzenden Nachbarstaaten gilt seit kurzem ganz Österreich als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko". Das Gesundheitsministerium hat per Verordnung vom 10. Jänner 2017 die Stallpflicht auf das gesamte Staatsgebiet ausgedehnt.

Für alle Geflügelhalter – auch für nicht kommerzielle Kleinhaltungen – gelten folgende Maßnahmen:

  • Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
  • Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Die TierhalterInnen haben vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände zu legen und allfällige Veränderungen (wie z.B. Rückgang der Legeleistung, Abfall der Futter- und Wasseraufnahme und erhöhte Sterblichkeit) umgehend dem betreuenden Tierarzt bzw. der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zu melden.

Aufgrund der Häufung von bestätigten Vogelgrippe-Fällen ist erhöhte Aufmerksamkeit angebracht. Folgende Empfehlungen werden ausgegeben:

  • Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sollen nicht berührt oder geborgen werden.
  • Der Fundort ist bei der zuständigen Gemeinde (Sicherheitswache) oder Bezirksverwaltungsbehörde (Büro der Amtstierärztin/des Amtstierarztes – Bezirkshauptmannschaft Dornbirn) zu melden.
  • GeflügelhalterInnen, insbesondere in der Nähe zu Freigewässern, werden auf die Gefahrenlage hingewiesen und es wird dringend die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen empfohlen.

Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.verbrauchergesundheit.gv.at und www.ages.at.