Bauförderung

Bauförderungen

Das Land Vorarlberg fördert die Schaffung von neuem Wohnraum. Das sogenannte "Landgeld" - ein Landesdarlehen zu günstigen Konditionen - bringt finanzielle Erleichterung für "Hüslibouar". Alle Anträge diesbezüglich müssen bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Vorarlberg eingereicht werden. Die Abteilung Abgaben und Steuern der Marktgemeinde Lustenau nimmt gerne ihre Anträge entgegen, überprüft sie und leitet sie an das Land Vorarlberg weiter. Formulare und weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Landes Vorarlberg.

Neubauförderung

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Vorarlberg den Bau oder Kauf von Eigenheimen, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen. Die Unterstützung erfolgt in Form eines langfristigen Darlehens. Für ökologische Wohnbauten gibt es neben der Regelförderung noch die Fördersätze Ökologie 1 und Ökologie 2. Bewertet werden hier die Bereiche Heizwärmebedarf, ökologische Maßnahmen, Heizung und Warmwasserbereitung.

Althaussanierung

Das Land Vorarlberg unterstützt Sanierungsmaßnahmen mit Zuschüssen für Darlehen oder wahlweise mit einem einmaligen Bargeldbetrag.