Wie ich an der Volksbefragung teilnehmen kann

Urnengang

1. persönlich

persönlich im Wahllokal Ihres Sprengels (siehe amtlicher Abstimmungsausweis) am Sonntag, den 19. November 2023 von 8 bis 12 Uhr Amtlicher Abstimmungsausweis Zur Abstimmung am 19. November 2023 bringen Sie bitte den Abstimmungsausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Amtlichen Abstimmungsausweis nicht erhalten?
Falls Sie keinen Abstimmungsausweis zugesendet bekommen haben, können Sie trotzdem bei der Volksbefragung teilnehmen! Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

2. per Briefwahl

Wenn Sie am Abstimmungstag voraussichtlich verhindert sein werden, Ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben (z.B. wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Auslandsaufenthalt), können Sie eine Stimmkarte für die Briefwahl beantragen. Für die Beantragung gibt es drei Möglichkeiten: persönlich im Bürgerservice (mit amtl. Lichtbildausweis) schriftlich unter Angabe einer Begründung und Nummer des Lichtbildausweises online rund um die Uhr über www.stimmkartenantrag.at Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 15. November 2023. Persönlich können Stimmkarten bis Freitag, 17. November 2023, 12 Uhr beantragt wer-den. Stimmkarten können nicht telefonisch beantragt werden. 

Ihr Stimmrecht können Sie unmittelbar nach Erhalt der Stimmkarte ausüben. Die Stimmkarte kann nach der Stimmabgabe entweder direkt im Rathaus (Bürgerservice) abgegeben oder unfrankiert per Post an die Gemeindewahlbehörde geschickt werden. Verschlossene Stimmkarten können am Abstimmungstag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden – nur im Rathaus. Die Stimmkarte muss bis spätestens Sonntag, 19. November 2023, 12 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde Lustenau (Rathaus) eingelangt sein. Später einlangende Stimmkarten werden beim Abstimmungsergebnis nicht berücksichtigt. Für verloren gegangene oder abhanden gekommene Stimmkarten kann kein Duplikat ausgestellt werden.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Personen, die am 06. September 2023 österreichische Staatsbürger oder ausländische Unionsbürger sind, in Lustenau ihren Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und spätestens am 19. November 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Bürgerservice Lustenau

Jürgen Peter Abteilungsleiter
T +43 5577 8181-3101 E-Mail senden

Rathaus
Rathausstraße 1

Karin Gauweiler
T +43 5577 8181-3104 E-Mail senden

Rathaus
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Evi Bischof
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Heidi Insam
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