Hygieneempfehlungen zum Schutz gegen Covid-19

Corona-Covid-19
Kranke Personen
Kranke Wählerinnen und Wähler sollen dringend die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Ansammlungen vermeiden und Abstand halten
Vor und im Wahllokal sind Ansammlungen zu vermeiden und eine dauerhafte Distanz von einem Meter zwischen sich und anderen Personen einzuhalten.
Mund-Nasen-Schutz tragen
Vor Eintritt in das Gebäude des Wahllokales und während des gesamten Aufenthaltes darin soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Neben der Verwendung eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes ist auch das Tragen eines Gesichtsvisiers möglich.
Handhygiene
Die Hände sollen bei Betreten des Wahllokales mit bereitgestellten Desinfektionsmitteln desinfiziert und das Desinfektionsmittel zumindest 30 Sekunden auf den Händen verteilt werden.
Hustenetikette
Beim Husten oder Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt zu halten und ist das Papiertaschentuch sofort zu entsorgen.
Vorlage der Wahlinformation / des Lichtbildausweises
Es wird empfohlen, die Wahlinformation sowie den amtlichen Lichtbildausweis zur Identitäts-feststellung so bereitzuhalten, dass ein Kontakt mit dem Wahlbehördenmitglied vermieden werden kann (z.B. Aufschlagen der entsprechenden Seite im Reisepass).
Eigenes Schreibmaterial
Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, den bzw. die Stimmzettel schon zu Hause auszufüllen oder ein eigenes Schreibgerät (Kugelschreiber, Bleistift, Filzstift etc.) in das Wahllokal mitzubringen. Sollte ein solches Schreibgerät nicht mitgebracht werden, so wird im Wahllokal ein solches zur Verfügung gestellt.
Sofortiges Verlassen des Wahllokales
Sobald das Wahlkuvert in die Wahlurne geworfen wurde, ist das Wahllokal sofort zu verlas-sen. Es wird empfohlen, auch das Gebäude des Wahllokales unmittelbar zu verlassen.
 
Der Gemeindewahlleiter:
Bürgermeister Dr. Kurt Fischer