Wahlinformation & Wahllokal

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Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während der Wahlzeit möglich. Für jeden Wahlsprengel bestimmt die Gemeindewahlbehörde das Wahllokal und die Wahlzeit.

Amtliche Mitteilung - Wahlinformation

Die "amtliche Mitteilung – Wahlinformation" wird Ihnen personalisiert mit Ihrem Namen ca. 2 Wochen vor dem Wahltag zugestellt. Sie beinhaltet die Information über die Wahlzeit und Ihr zuständiges Wahllokal. Weiters ist eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte mit Rücksendekuvert sowie je ein Stimmzettel für die Gemeindevertretungswahl und ein Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl inkludiert.

Wahllokal

  1. Bitte bringen Sie BEIDE beigelegten Stimmzettel mit ins Wahllokal. Die Stimmzettel können bzw. sollen schon zu Hause ausgefüllt werden.
  2. Senden Sie keinesfalls Stimmzettel mittels beigelegtem Rücksendekuvert retour. Diese Stimmen sind ungültig und können nicht gezählt werden.
  3. Bitte nehmen Sie den Abschnitt "Wahlausweis" und unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, o.ä) mit ins Wahllokal.
  4. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen keine "amtliche Wahlinformation" per Post erhalten, können Sie Ihre Stimme trotzdem im zuständigen Wahllokal abgeben. Nehmen Sie dann ganz einfach nur Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis o.ä.) mit ins Wahllokal.